Vernehmlassungsantwort

An­pas­sung der En­er­gie­ver­ord­nung ge­fähr­det Ziel­ver­ein­ba­rungs­sys­tem

Die Ziel­ver­ein­ba­run­gen haben sich so­wohl be­züg­lich Stei­ge­rung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz wie auch be­züg­lich Emis­si­ons­re­duk­tio­nen sehr be­währt und sind ein Er­folgs­mo­dell. Die Wir­kung der Ziel­ver­ein­ba­run­gen gilt es mit ad­äqua­ten Mit­teln zu stei­gern und die An­rei­ze so zu set­zen, dass immer mehr Un­ter­neh­men an die­sem Mo­dell par­ti­zi­pie­ren. Mit der vor­ge­schla­ge­nen An­pas­sung der En­er­gie­ver­ord­nung soll neu fest­ge­legt wer­den, dass eine Ziel­ver­ein­ba­rung alle Mass­nah­men um­fasst, die über ihre ge­sam­te Nut­zungs­dau­er wirt­schaft­lich sind. Dies ist eine mas­si­ve Ver­schär­fung der Vor­aus­set­zun­gen für die Rück­erstat­tung des Netz­zu­schlags. Mit einer sol­chen Re­ge­lung wür­den keine neuen Ziel­ver­ein­ba­run­gen mehr ab­ge­schlos­sen wer­den und die bis­he­ri­ge Wir­kung re­spek­ti­ve das ganze Ziel­ver­ein­ba­rungs­sys­tem würde Ge­fahr lau­fen zu ero­die­ren. Dies kann weder im In­ter­es­se des Bun­des noch im In­ter­es­se der Un­ter­neh­men sein.