Änderung des Zivilgesetzbuchs im Bereich Erbrecht

17.06.2016

economiesuisse unterstützt die Revision des Erbrechts im Grundsatz. Das zentrale Element der Revision – die Senkung der Pflichtteile – führt dazu, dass Erblasser über einen grösseren Anteil ihres Nachlasses frei verfügen können. Damit wird insbesondere bei der Nachlassregelung grössere Flexibilität geschaffen, was besonders bei familien- und inhabergeführten Unternehmen in positiver Weise die Nachlassregelung beeinflusst. Die Gefahr, dass Erbgänge innerhalb einer Unternehmerfamilie zur Zerschlagung des Unternehmens führen, falls die Erben untereinander nicht einig sind, wird so gemildert. Begrüsst wird auch generell, dass die Vorlage gesellschaftspolitische Entwicklungen nachvollzieht und das Gesetz damit an die Realitäten angeglichen wird.

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