Vernehmlassungsantwort

Än­de­rung des Gen­tech­nik­ge­set­zes zur Ver­län­ge­rung des GVO-Mo­ra­to­ri­ums in der Land­wirt­schaft

Der Bun­des­rat be­ab­sich­tigt eine Ver­län­ge­rung des GVO-Mo­ra­to­ri­ums in der Land­wirt­schaft um wei­te­re drei Jahre. Diese Ver­zö­ge­rung einer de­fi­ni­ti­ven Lö­sung er­ach­tet eco­no­mie­su­is­se als falsch. Ein drei­jäh­ri­ges Mo­ra­to­ri­um stellt einen un­ver­hält­nis­mäs­si­gen Ein­griff in die Wirt­schaft dar. Aus die­sem Grund be­an­tra­gen wir die er­satz­lo­se Strei­chung des Art. 37a (neu) im Vor­ent­wurf des Ge­ne­tik­ge­set­zes.