Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Der Entwurf der GwV (E-GwV) ist aufgrund der bestehenden unübersichtlichen Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowohl im Grundsatz wie auch hinsichtlich der Überführung von konkreten Bestimmungen der Rechtssicherheit an unserem Wirtschaftsstandort nicht förderlich. Er sollte entlang den in der Stellungnahme dargelegten Punkten überarbeitet werden.