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Zer­sie­de­lungs­in­itia­ti­ve: Nein zu die­ser schäd­li­chen und über­flüs­si­gen Vor­la­ge

Am 10. Fe­bru­ar sind die Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer auf­ge­ru­fen, über die Zer­sie­de­lungs­in­itia­ti­ve ab­zu­stim­men. Die Vor­la­ge hat zum Ziel, die heu­ti­gen Bau­zo­nen im gan­zen Land ein­zu­frie­ren, und zwar zeit­lich un­ein­ge­schränkt. Sie sieht vor, dass eine neue Bau­zo­ne künf­tig nur noch dann aus­ge­schie­den wer­den darf, wenn gleich­zei­tig ein min­des­tens eben­so gros­ses Grund­stück mit einem gleich hohen land­wirt­schaft­li­chen Er­trags­wert aus­ge­zont wird. Der Bun­des­rat und die eid­ge­nös­si­schen Räte emp­feh­len Volk und Stän­den die Ab­leh­nung der In­itia­ti­ve und ver­zich­ten auf einen Ge­gen­vor­schlag. So­wohl im Stän­de- wie auch im Na­tio­nal­rat wurde sie deut­lich ab­ge­lehnt, weil sie zu weit gehe und sogar kon­tra­pro­duk­tiv sei. Hier die fünf wich­tigs­ten Grün­de für ein Nein.

BDP

Die Schweiz wird am 10. Fe­bru­ar über die Zer­sie­de­lungs­in­itia­ti­ve be­fin­den. Deren Haupt­ziel ist das Ein­frie­ren der heu­ti­gen Bau­zo­nen im gan­zen Land. Falls eine Ge­mein­de in Zu­kunft noch ein­zo­nen will, muss sie das kom­pen­sie­ren, indem an­dern­orts eine min­des­tens gleich­wer­ti­ge Flä­che wie­der zu­rück­ge­stuft wird. Aus­ser­dem ver­langt die In­itia­ti­ve vom Bund die För­de­rung einer nach­hal­ti­gen und ver­dich­te­ten Sied­lungs­ent­wick­lung sowie von Wohn- und Ar­beits­for­men in klein­räu­mi­gen Struk­tu­ren mit kur­zen Wegen.

NEIN zu einer star­ren, kon­tra­pro­duk­ti­ven Raum­pla­nung

Das ak­tu­el­le Schwei­zer Raum­pla­nungs­ge­setz (RPG) bremst die Zer­sie­de­lung be­reits aus­rei­chend. Es sieht vor, dass die Grös­se der Bau­zo­nen den pro­gnos­ti­zier­ten Be­darf für die nächs­ten 15 Jahre nicht über­stei­gen darf, was be­reits zu einer Ab­klas­sie­rung zahl­rei­cher Bau­par­zel­len ge­führt hat. Neu­ein­zo­nun­gen sind be­reits heute nur noch unter Ein­hal­tung strik­ter Auf­la­gen mög­lich. Mit der In­itia­ti­ve ris­kiert die Schweiz eine star­re und kon­tra­pro­duk­ti­ve Aus­rich­tung der Raum­pla­nung.

NEIN zur Ge­fähr­dung gros­ser In­fra­struk­tur­pro­jek­te

Die Um­set­zung der Zer­sie­de­lungs­in­itia­ti­ve würde den Bau grös­se­rer öf­fent­li­cher In­fra­struk­tu­ren in­fra­ge stel­len. In der Schweiz wer­den ja nicht nur Ein­fa­mi­li­en­häu­ser er­stellt, son­dern auch Schul­ge­bäu­de oder Ei­sen­bahn­li­ni­en. Die In­itia­ti­ve be­trifft das ge­sam­te Sied­lungs­ge­biet und schränkt damit alle mög­li­chen In­fra­struk­tu­ren ein, die zum Woh­nen, fürs Ar­bei­ten, für Frei­zeit, Bil­dung und Mo­bi­li­tät be­nö­tigt wer­den.

NEIN zu einer In­itia­ti­ve, die KMU und In­dus­trie ge­fähr­det

Die In­itia­ti­ve führt zu einer Ver­knap­pung von Wohn- und Be­triebs­flä­chen. KMU und In­dus­trie­be­trie­be könn­ten sich an ihren Stand­or­ten kaum noch ent­wi­ckeln. Die Ver­fas­ser der In­itia­ti­ve haben die Kon­se­quen­zen, wel­che ihre For­de­run­gen für die Wirt­schaft haben wer­den, of­fen­bar nicht ein­be­rech­net.

NEIN zu hö­he­ren Mie­ten

Das Ein­frie­ren der Bau­zo­nen wird die Grund­stücks­prei­se in die Höhe trei­ben – und damit auch die Im­mo­bi­li­en­prei­se für Wohn- und Ge­schäfts­bau­ten. Es ist ab­seh­bar, dass diese Ent­wick­lung nicht nur In­ves­to­ren und Ei­gen­tü­mer be­trifft, son­dern mit Si­cher­heit auch die Mie­ter. Letz­te­re wer­den mit stei­gen­den Miet­prei­sen kon­fron­tiert sein. Die Um­set­zung der In­itia­ti­ve wird den Boden ins­be­son­de­re an be­gehr­ten Lagen in den städ­ti­schen Zen­tren ver­knap­pen, wo die Prei­se noch viel ra­scher in die Höhe schnel­len dürf­ten. Wer über das nö­ti­ge Klein­geld ver­fügt, wir sich wei­ter­hin eine Stadt­woh­nung leis­ten kön­nen – alle an­de­ren wer­den an die Pe­ri­phe­rie ver­drängt.

NEIN zu einer In­itia­ti­ve, die den Fö­de­ra­lis­mus miss­ach­tet

Die Zer­sie­de­lungs­in­itia­ti­ve setzt ein zen­tra­lis­ti­sches Raum­kon­zept durch, das keine Rück­sicht nimmt auf die un­ter­schied­li­chen Be­dürf­nis­se in den ver­schie­de­nen Ge­gen­den der Schweiz. Sie führt zu Un­ge­rech­tig­kei­ten, weil sie die je­wei­li­ge re­gio­na­le oder kan­to­na­le Si­tua­ti­on miss­ach­tet. Jeder Kan­ton ist an­ders, jede Ge­mein­de hat ihre ei­ge­nen Be­dürf­nis­se. Es wäre höchst un­ge­recht, nun jene Ge­mein­den zu be­loh­nen, die in der Ver­gan­gen­heit sehr gross­zü­gig ein­ge­zont haben, wäh­rend alle an­de­ren be­straft wür­den. Einen ge­ne­rel­len und zeit­lich un­be­grenz­ten Ein­zo­nungs­stopp zu ver­hän­gen, ohne einen Un­ter­schied zu ma­chen zwi­schen Berg­ge­gen­den und ur­ba­nen Ge­bie­ten, ist un­rea­lis­tisch und schäd­lich. Eine sol­che Po­li­tik würde ei­ni­ge Kan­to­ne be­vor­tei­len und an­de­re ab­stra­fen. Es liegt auf der Hand, dass die Be­dürf­nis­se der Sied­lungs­ent­wick­lung in Por­ren­truy, Genf, Bern, Glarus, Zü­rich oder Bel­lin­zo­na nicht die­sel­ben sind. Eine Vor­la­ge, die keine Rück­sicht auf diese Tat­sa­che nimmt, macht in der Schweiz kei­nen Sinn.

Aus die­sen ver­schie­de­nen Grün­den lehnt der Wirt­schafts­dach­ver­band eco­no­mie­su­is­se die Zer­sie­de­lungs­in­itia­ti­ve ein­deu­tig ab und emp­fiehlt am 10. Fe­bru­ar ein kla­res Nein.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen: Dos­sier­po­li­tik 12 / 2018