Unternehmenssteuerreform III – Werkzeugkasten für die Kantone
- Einleitung Das Wichtigste in Kürze | Position economiesuisse
- Kapitel 1 Worum geht es?
- Kapitel 2 Wer ist betroffen?
- Kapitel 3 Steuerpolitische Massnahmen
- Kapitel 4 Finanzpolitische Ausgleichsmassnahmen
- Kapitel 5 Was kostet die Reform?
- Kapitel 6 Fazit: Was spricht für die Reform?
Finanzpolitische Ausgleichsmassnahmen
Horizontaler Ausgleich unter den Kantonen
Heute werden die kantonalen Sonderregeln im neuen Finanzausgleich (NFA) speziell berücksichtigt (Beta-Faktoren). Werden die Regeln aufgehoben, fällt auch diese spezielle Berücksichtigung weg. Die Folgen wären erhebliche Veränderungen bei den Ausgleichszahlungen unter den Kantonen. Speziell betroffen wären Kantone mit vielen Statusgesellschaften. Darunter fallen sowohl Geber- wie auch Nehmerkantone. Um solche Verwerfungen zu verhindern, sieht die USR III horizontale Ausgleichsmassnahmen vor. So werden neu sämtliche Unternehmensgewinne im NFA (Ressourcenausgleich) tiefer gewichtet (Zeta-Faktoren). Diese Lösung ist sachgerecht, da sich Unternehmensgewinne steuerlich geringer ausschöpfen lassen als die Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen, die ebenfalls in die Bemessung der Ausgleichszahlungen einfliessen. Mit dieser Lösung lassen sich die Finanzströme zwischen den Kantonen ungefähr stabil halten.
Vertikaler Ausgleich zwischen Bund und Kantonen
Zudem sollen die Lasten der Reform ausgewogen zwischen Bund und Kantonen verteilt werden. Hierzu sieht die USR III vertikale Ausgleichsmassnahmen vor. Diese bestehen zur Hauptsache in einer Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von heute 17 auf 21,2 Prozent. Die Erhöhung entspricht einem Betrag von rund 1 Milliarde Franken. Damit wird die Opfersymmetrie zwischen Bund und Kantonen bei der Finanzierung der Reform hergestellt. Der Bundesbeitrag ist berechtigt, weil der Bund stark von der Besteuerung der internationalen Unternehmen profitiert. So stammt heute knapp die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes von Gesellschaften mit einem kantonalen Steuerstatus. Die Mittel werden unter den Kantonen gleichmässig verteilt. Von der Anhebung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer profitieren alle Kantone (siehe Tabelle 1). Wirtschaftsstarke Kantone, die dem Bund einen hohen Betrag an direkten Bundessteuern abliefern, profitieren nominell am stärksten. Es sind gleichzeitig die von der Reform am stärksten betroffenen Kantone.