Parlament unterstützt Ratifikation des Kroatien-Protokolls
Nach langer und intensiver Debatte hat das Parlament heute der Ratifikation des Kroatien-Protokolls zugestimmt. Eine Bedingung verknüpft das Dossier jedoch mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Entscheidend ist nun eine rasche und einvernehmliche Lösung mit der EU.
Was heute in beiden Räten beschlossen wurde, dürfte an der morgigen Schlussabstimmung nur noch eine Formsache sein: Auf Empfehlung der Einigungskonferenz haben National- und Ständerat das Zusatzprotokoll für das Personenfreizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union genehmigt. Damit stehen Kroatien knapp drei Jahre nach dessen Beitritt zur EU im Personenverkehr dieselben Rechte zu wie den übrigen EU-/EFTA-Staaten. Während der ausgehandelten maximal zehnjährigen Übergangsfrist wird die Einwanderung aus Kroatien mit Kontingenten beschränkt.
Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens hat sich das Parlament eingehend mit der Vorlage auseinandergesetzt. Die breite Unterstützung für eine Ratifikation des Protokolls war dabei stets unbestritten. Der heutige Parlamentsentscheid ist somit ein wichtiges Signal der Schweiz nach Brüssel, dass sie die Gleichbehandlung aller EU-Mitgliedstaaten respektiert. Indem das Parlament den Bundesrat ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren, wird auch die Grundlage für die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 geschaffen.
Allerdings darf der Bundesrat gemäss Parlamentsentscheid das Kroatien-Protokoll nur dann ratifizieren, «wenn mit der Europäischen Union eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht». Mit Blick auf die bevorstehende Brexit-Abstimmung in Grossbritannien ist zum jetzigen Zeitpunkt offen, ob dies gelingt.
Umso wichtiger ist nun ein zügiges Vorgehen im Sinne einer wirtschaftsfreundlichen und europaverträglichen MEI-Umsetzung. Hier sind Bundesrat und Parlament gleichermassen gefordert.