Fa­ta­les Re­gu­lie­rungs­fie­ber bei der Lex Kol­ler

Na­tio­nal­rä­tin Jac­que­line Badran will im Über­ei­fer die Lex Kol­ler zu einem re­gu­la­to­ri­schen Mons­ter aus­bau­en. Der Kauf eines Grund­stücks soll für aus­län­di­sche Un­ter­neh­men wie­der be­wil­li­gungs­pflich­tig wer­den. Zudem soll die Kon­kur­renz von bör­sen­ko­tier­ten Im­mo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten bzw. An­la­ge­fonds aus­ge­schal­tet wer­den. Diese Ab­schot­tung ist falsch und hätte Aus­wir­kun­gen weit über die Raum­po­li­tik hin­aus.

Nach aus­sen wäre die An­nah­me der Mo­tio­nen ein wei­te­res Si­gnal, dass In­ves­ti­tio­nen in un­se­rem Land nicht mehr will­kom­men sind. Erst recht, wenn die Ein­grif­fe damit be­grün­det wer­den, dass «Ge­win­ne nicht ins Aus­land ab­flies­sen sol­len». Ge­ra­de die Schweiz ist als klei­nes Land auf einen of­fe­nen Aus­tausch an­ge­wie­sen. Auch pri­va­te Schwei­zer An­le­ger könn­ten nicht mehr ein­fach in Im­mo­bi­li­en in­ves­tie­ren und so ihr An­la­ge­ri­si­ko streu­en.

Die Um­set­zung würde zu neuer Bü­ro­kra­tie füh­ren. Be­trof­fen wären nicht nur die «bösen Heu­schre­cken». Alle Un­ter­neh­men müss­ten künf­tig den Nach­weis der schwei­ze­ri­schen Be­herr­schung er­brin­gen, selbst wenn ein tra­di­tio­nel­les re­gio­na­les KMU ein Nach­bar­grund­stück für die Er­wei­te­rung einer La­ger­hal­le er­wer­ben will. Das führt zu ver­tief­ten Nach­for­schun­gen und zu­sätz­li­chen Of­fen­le­gungs­pflich­ten für alle Be­tei­lig­ten an einem Un­ter­neh­men. Dies lähmt das Un­ter­neh­mer­tum.

Si­cher ist Land in der Schweiz rar und ent­spre­chend teuer. Die nö­ti­gen Steue­rungs­in­stru­men­te sind je­doch vor­han­den und wur­den mit der Re­vi­si­on des Raum­pla­nungs­ge­set­zes und mit dem neuen Zweit­woh­nungs­ge­setz er­heb­lich ver­schärft. Es be­steht des­halb kein Grund für re­gu­la­to­ri­schen Über­ei­fer, zumal die­ser Weg in eine Sack­gas­se führt. Wenn man die Fol­gen der Mo­tio­nen nüch­tern ana­ly­siert stellt man fest, dass «gut ge­meint» noch lange nicht «gut ge­macht» ist.