Gegen die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit
Aus grundsätzlichen staatspolitischen Überlegungen begrüsst die Wirtschaft bei der konkreten Anwendbarkeit von Bundesgesetzen und völkerrechtlichen Bestimmungen das Primat der Demokratie. Ein Handlungsbedarf, die anlässlich der Justizreform als politischen Kompromiss bestätigte Beibehaltung der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit von Bundesgesetzen und völkerrechtlichen Bestimmungen aufzuheben, besteht aus Sicht der Wirtschaft nicht. Auf eine Streichung bzw. Änderung von Art. 190 BV ist daher zu verzichten.