Vernehmlassungsantwort

Gegen die Ein­füh­rung der Ver­fas­sungs­ge­richts­bar­keit

Aus grundsätzli­chen staats­politi­schen Über­legun­gen be­grüsst die Wirt­schaft bei der konkre­ten An­wend­bar­keit von Bundesgeset­zen und völkerrechtli­chen Be­stimmun­gen das Pri­mat der Demokra­tie. Ein Handlungs­bedarf, die an­läss­lich der Justiz­re­form als politi­schen Kom­pro­miss be­stä­tig­te Beibe­hal­tung der fehlen­den Verfassungs­gerichtsbarkeit von Bundesgeset­zen und völkerrechtli­chen Be­stimmun­gen auf­zuhe­ben, be­steht aus Sicht der Wirt­schaft nicht. Auf ei­ne Strei­chung bzw. Ände­rung von Art. 190 BV ist daher zu verzich­ten.