Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über «Carrier Sanctions»
economiesuisse begrüsst wie der Schweizerische Arbeitgeberverband die Ergänzung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich durch den neuen Bst. K in Art. 3 Abs. 2. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass die Schweizer Arbeitsmarktbehörden ihre Aufgaben im Bereich Meldeverfahren effizient wahrnehmen können. Die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Transportunternehmen («Carrier Sanctions») betrachtet economiesuisse als unverhältnismässig. Unseres Erachtens sollten Sanktionen erst ergriffen werden, wenn die Behörden feststellen, dass eine Fluggesellschaft systematisch auf Kontrollen verzichtet und so ihre Sorgfaltspflicht verletzt.