VR-Entschädigungen: Transparenz ohne Voyeurismus
Zusammenfassend unterstützt economiesuisse die Schaffung von Transparenz betreffend Entschädigungen und Beteiligungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Diese Anforderung wird bereits mit dem geltenden Recht erfüllt. Das geltende System der Corporate Governance bestehend aus den Bestimmungen des Aktienrechtes und weiterer gesetzlichen Regeln des Finanzmarktrechtes, der Rechnungslegungsstandards, der gesetzlich abgestützten Selbstregulierung der Börse und der Empfehlungen des Swiss Code haben sich bewährt. economiesuisse weist daher die Vorlage zur Änderung des Obligationenrechtes als überflüssig und kontraproduktiv zurück. Auf sie ist nicht einzutreten. Falls das Vorhaben dennoch weiterverfolgt werden sollte, ist es auf den vorgeschlagenen Rahmen zu beschränken und darf keinesfalls, wie von verschiedener Seite verlangt, noch mit einer kontraproduktiven und unverhältnismässigen individuellen Offenlegung für die Mitglieder der Geschäftsleitung ausgebaut werden.