Vernehmlassungsantwort

Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG)

Die Schweiz spielt eine Vorreiterrolle bei der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. Sie belegt einen Spitzenplatz in Fragen des Knowhows in diesem Bereich und soll es auch in Zukunft tun. Der Finanzplatz Schweiz darf nicht als Hort für unrechtmässig erworbene Potentatengelder missbraucht werden. Weil das geltende Schweizer Recht im Umgang mit diesen Geldern bei „Failing States“ an seine Grenzen stösst, bedarf es einer Lösung auf Gesetzesstufe. Die Sperrung, Einziehung und Rückführung von Vermögenswerten bedeutet einen erheblichen Eingriff ins Eigentum. Deshalb fordern wir klare Kriterien für ein solches Vorgehen. Zudem müssen die Rechte gutgläubiger Dritter ausreichend geschützt werden. Das Verfahren soll richtigerweise verwaltungs- bzw. zivilrechtlicher (und nicht aus Sicht der EMRK strafrechtlicher) Natur sein.