Güterverkehr: Keine neuen Hindernisse im Handel mit der EU
Ein möglichst ungehinderter grenzüberschreitender Warenverkehr ist eine zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die von der Europäischen Union beschlossenen Sicherheitsmassnahmen im internationalen Handel hätten sich negativ auf den bilateralen Warenverkehr ausgewirkt. Dank einer Anpassung des Güterverkehrsabkommens (GVA) zwischen der Schweiz und der EU kann eine Beeinträchtigung des Handels vermieden werden. Das revidierte Abkommen wird ab dem 1. Juli 2009 provisorisch angewendet.