# 11 / 2018
10.12.2018

Neues Waf­fen­recht: Es steht mehr auf dem Spiel, als auf den ers­ten Blick er­sicht­lich

Die Schweiz stimmt vor­aus­sicht­lich im Mai 2019 über die Um­set­zung der neuen Schen­gen-Waf­fen­richt­li­nie ab. Als Schen­gen-Mit­glied hat sich die Schweiz ver­pflich­tet, diese Wei­ter­ent­wick­lung mit­zu­tra­gen. Tut sie dies nicht, tre­ten die Ab­kom­men Schen­gen und Dub­lin au­to­ma­tisch aus­ser Kraft – ohne dass es von einer Seite eine Kün­di­gung braucht. Von bei­den hat die Schwei­zer Wirt­schaft stark pro­fi­tiert. Ein Weg­fall würde weit­rei­chen­de ne­ga­ti­ve Fol­gen für die Tou­ris­mus­bran­che, die Si­cher­heit, das Asyl­we­sen wie auch für den gan­zen Aus­sen­han­del mit sich brin­gen.

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Das Wichtigste in Kürze

Nach schweren Terroranschlägen in Europa hat die EU als Teil mehrerer Massnahmen das im Schengen-Raum geltende Waffenrecht revidiert. Als Schengen-Mitglied hat sich die Schweiz verpflichtet, ihr Waffenrecht im Sinne dieser Schengen-Weiterentwicklung ebenfalls anzupassen. Hierbei konnte sie mit der EU Ausnahmen vereinbaren, so ist die direkt von der Armee übernommene Ordonnanzwaffe nicht vom neuen Gesetz betroffen. Ändert die Schweiz ihr Waffenrecht nicht und kommt es zu keiner Einigung mit der EU, tritt die Schengen-Mitgliedschaft der Schweiz automatisch ausser Kraft – weder die EU noch die Schweiz müssen dazu das Abkommen kündigen. Die Schweizer Stimmbürger wie auch die Schweizer Wirtschaft profitieren stark von den Erleichterungen, die die Schengen-Mitgliedschaft mit sich bringt. Schweizer Flugpassagiere können sich beispielsweise freier und schneller durch den Flughafen Zürich bewegen, Autofahrer warten an den Grenzen weniger im Stau und die Tourismusbetriebe freuen sich über mehr Reisende aus China sowie Indien. Aber auch in Bezug auf die Sicherheit bringt die Schengen-Mitgliedschaft viele Vorteile. Sie ermöglicht den Schweizer Polizisten einen Zugriff auf die Schengener Fahndungsdatenbank und führt dadurch zu mehr Erfolg bei der internationalen Verbrechensbekämpfung. Da das Dublin-Abkommen direkt mit dem Schengen-Übereinkommen verknüpft ist, ist auch das Schweizer Asylwesen wesentlich betroffen. Das Abkommen hat der Schweiz zwischen 2009 und 2016 Einsparungen von 2 Milliarden Franken gebracht. Das neue Waffenrecht der Schweiz stellt den Verbleib der Schweiz im Schengen-Raum und damit auch die Dublin-Mitgliedschaft sicher. Es sieht zumutbare Änderungen beim Erwerb von halbautomatischen Waffen vor, aber auch Ausnahmen, die dem hiesigen Schiesswesen Rechnung tragen. 

Gegen die Umsetzung der Schengen-Waffenrichtlinie ist Anfang Oktober 2018 das Referendum ergriffen worden. Dieses wird voraussichtlich im Mai 2019 zur Abstimmung kommen.

Position economiesuisse

  • Bundesrat und Parlament haben mit dem revidierten Waffenrecht eine verhältnismässige Vorlage ausgearbeitet, die mit zumutbaren Änderungen dem Schweizer Schiesswesen Rechnung trägt und die für die Wirtschaft wichtige Schengen-Assoziierung sowie das Dublin-Übereinkommen erhält. economiesuisse setzt sich deshalb für diese Vorlage ein.
  • Die Wirtschaft profitiert stark vom Schengen- und Dublin-Abkommen: Ohne die Abkommen hätten die Schweizer laut Bundesrat pro Kopf im Jahr 2030 bis zu 1600 Franken weniger Einkommen und die Exporte würden um bis zu 5.6 Prozent fallen.
  • Insbesondere die Schweizer Tourismusbranche kann sich dank Schengen über mehr Touristen aus China, Indien und dem mittleren Osten freuen. Dies kommt der Hotellerie und Gastronomie in der Schweiz zugute. Ohne das Schengen-Visum drohen der Tourismusbranche Ausfälle von jährlich bis zu 530 Millionen Franken.
  • Dass die Schweizer Strafverfolgungsbehörden auf das Schengen-Informationssystem zugreifen können, verbessert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und erhöht damit mit bis zu 50 Fahndungstreffer pro Tag die Sicherheit.
  • Das Dublin-Übereinkommen entlastet die Bundesfinanzen im Asylbereich dank der Rückführung ins Land des ersten Asylantrags. So konnte die Schweiz zwischen 2009 und 2016 2 Milliarden Franken einsparen.

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