Mann mit Atemschutzmaske räumt Einkaufswagen ein

Schrittweise Rückkehr zur Normalität ist absehbar

Die Massnahmen des Bundes zum Schutz vor dem Coronavirus zeigen Wirkung. Nun verlängert der Bundesrat diese Massnahmen noch bis zum 26. April. Wie die schrittweise Rückkehr zur Normalität ausgestaltet werden soll, will die Landesregierung nächste Woche entscheiden. Bereits heute hat sie bestätigt, dass eine kontrollierte und schrittweise Lockerung der coronabedingten Einschränkungen ab Ende April möglich ist.

Die Schweizer Wirtschaft unterstützt den Bundesrat bei den bisher getroffenen Massnahmen. Diese waren richtig und verhältnismässig, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Gleichzeitig hat der Bundesrat aber auch einen pragmatischen Weg verfolgt: Die Industrie konnte weiter produzieren, es konnte – mit Ausnahmen – weiter gebaut werden, Lebensmittelläden, Post und Apotheken blieben geöffnet und der öffentliche Verkehr wurde aufrechterhalten.

Schwere Langzeitfolgen bei Weiterführung der Massnahmen

«Eine lange Weiterführung der bisherigen Massnahmen kann nicht die Lösung sein, denn dies würde gewaltige Probleme mit Langzeitfolgen für die Wirtschaft schaffen und die nächste Generation mit einer hohen Staatsverschuldung belasten. Je länger die Einschränkungen andauern, desto grösser werden auch die psychischen und sozialen Probleme für die Bevölkerung: Existenzangst, Stress, Langeweile, häusliche Gewalt und soziale Spannungen», sagt economiesuisse-Präsident Heinz Karrer.

In Krisen brauchen Wirtschaft und Gesellschaft eine Perspektive: Das mobilisiert Kräfte und fokussiert Menschen sowie Unternehmen auf ein gemeinsames Ziel. Eine solche Perspektive muss der Bundesrat der Bevölkerung zwingend für die Zeit nach dem 26. April 2020 geben können. Aus Sicht von Monika Rühl, Vorsitzende der Geschäftsleitung von economiesuisse, ist klar: «Nur wenn wir arbeiten, können wir Güter und Dienstleistungen produzieren und so auch Ausbildung, Infrastruktur und Sozialwerke sowie letztlich unseren Wohlstand finanzieren.»

Plan der Wirtschaft für das weitere Vorgehen

Nach dem 26. April soll aus der Sicht der Wirtschaft eine schrittweise, rasche und kontrollierte Lockerung nach folgenden Grundsätzen erfolgen:

  • Die derzeit nicht betroffenen Unternehmen führen ihre Geschäfte wie bisher fort und setzen die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit weiterhin um. Da es mit der Geschäftsaufnahme von bisher verbotenen Tätigkeiten zu einem Anstieg der Frequenzen im öffentlichen Raum und im öffentlichen Verkehr kommen wird, sind Industrie, Finanzwirtschaft und Bau bereit, weiterhin wo möglich auf Home-Office zu setzen, Reisetätigkeiten auf ein Minimum zu beschränken und Sitzungen virtuell abzuhalten. Das ist ein wichtiger Beitrag zu einer möglichen Wiederaufnahme der Tätigkeit von heute geschlossenen Betrieben.
  • Geschlossene Betriebe sind nicht mehr mit einem generellen Verbot der wirtschaftlichen Tätigkeiten zu belegen. Wenn Unternehmen nachweisen können, dass sie die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten können, dürfen sie ihren Betrieb öffnen.
  • Nur Geschäftstätigkeiten, bei denen die Hygiene- und Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, sind vorerst weiterhin zu unterlassen.
  • In drei Bereichen sind Sofortmassnahmen möglich: Erstens sollen Spitäler, so lange die Kapazität dies zulässt, auch nicht dringliche Therapien und Behandlungen im ambulanten Bereich durchführen können. Zweitens sollen Gartencenter, Baumärkte und Blumenläden umgehend geöffnet werden. Hier können die Abstands- und Hygieneregeln einfach eingehalten werden und sie bieten verderbliche Produkte an. Drittens sind die Beschränkungen in Läden mit einem gemischten Sortiment mit Augenmass umgehend zu lockern. Später dann sind auch weitere Läden, Restaurants und sonstige aktuell verbotene Geschäftstätigkeiten zu erlauben, welche die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten können.
  • Die Forschungslaboratorien an den Hochschulen nehmen ihre Arbeit wieder auf, um die Zusammenarbeit mit der forschungsintensiven Industrie aufrechterhalten zu können.