Frau mit Maske steht vor ihrem geschlossenen Kleidergeschäft

Schritt­wei­se Rück­kehr zu Frei­heit und Ei­gen­ver­ant­wor­tung – mit an­ge­zo­ge­ner Hand­brem­se

Der Bun­des­rat hat heute end­lich erste Öff­nungs­schrit­te an­ge­kün­det und eine schritt­wei­se Rück­kehr zur Nor­ma­li­tät in Aus­sicht ge­stellt. Wirt­schaft und Ge­sell­schaft wür­den sich aber eine ver­bind­li­che­re Per­spek­ti­ve wün­schen. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst, dass der Bun­des­rat bei sei­ner Öff­nungs­stra­te­gie neben den In­fek­ti­ons­zah­len auch die zu­neh­men­de Im­mu­ni­tät der Be­völ­ke­rung be­rück­sich­ti­gen will. Je mehr Men­schen ge­impft sind, desto mehr Frei­hei­ten kön­nen wie­der ge­währt wer­den. Kein Ver­ständ­nis hat eco­no­mie­su­is­se für den Ent­scheid der Lan­des­re­gie­rung, die Home-Of­fice-Pflicht nicht in eine Emp­feh­lung um­zu­wan­deln. Eben­so be­steht kein Grund, Re­stau­rants im Aus­sen­be­reich nicht vor dem 1. April zu öff­nen.

Mit Er­leich­te­rung nimmt eco­no­mie­su­is­se zur Kennt­nis, dass der Bun­des­rat die ers­ten Lo­cke­rungs­schrit­te nach Kon­sul­ta­ti­on der Kan­to­ne be­reits An­fang März vor­neh­men will. Wo das An­ste­ckungs­ri­si­ko ge­ring ist und die Ab­stands- und Hy­gie­ne­re­geln ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, sol­len wirt­schaft­li­che und ge­sell­schaft­li­che Ak­ti­vi­tä­ten mit den ent­spre­chen­den Schutz­kon­zep­ten wie­der er­laubt sein – etwa im De­tail­han­del oder in be­stimm­ten Sport-, Frei­zeit- und Kul­tur­ein­rich­tun­gen. An­fang April soll dann ein zwei­ter Öff­nungs­schritt er­fol­gen, so zum Bei­spiel die Öff­nung von Re­stau­rant­ter­ras­sen. Die­ser Schritt hätte nach An­sicht von eco­no­mie­su­is­se be­reits per 1. März er­fol­gen müs­sen, um zahl­rei­chen Re­stau­rants frü­her eine Chan­ce auf Er­ho­lung zu geben.

Kein Ver­ständ­nis hat der Ver­band hin­ge­gen für den Ent­scheid, die Home-Of­fice-Pflicht nicht per 1. März in eine Emp­feh­lung um­zu­wan­deln. eco­no­mie­su­is­se hat die Home-Of­fice-Pflicht be­reits im Ja­nu­ar als nicht ver­hält­nis­mäs­sig be­ur­teilt, weil sich die be­trieb­li­chen Schutz­kon­zep­te in den Büros be­währt haben. Aus­ser­dem ist Home-Of­fice schlicht nicht für alle Bran­chen und Un­ter­neh­men prak­ti­ka­bel, etwa in den pro­du­zie­ren­den Be­trie­ben.

Ab An­fang März will der Bun­des­rat je­weils auf Be­ginn jedes Mo­nats neue Lo­cke­rungs­schrit­te be­schlies­sen, wenn es die epi­de­mio­lo­gi­sche Lage zu­lässt. Die­ser trans­pa­ren­te Zeit­plan ist grund­sätz­lich zu be­grüs­sen. Al­ler­dings wäre es für eine hö­he­re Pla­nungs­si­cher­heit der Un­ter­neh­men wich­tig, dass der Bun­des­rat die ge­plan­ten Schrit­te für die nächs­ten drei bis vier Mo­na­te skiz­zie­ren würde – auch unter Be­rück­sich­ti­gung der Impf­quo­te in der Be­völ­ke­rung.

Mehr Mit­tel für Här­te­fäl­le und Vor­be­rei­tung einer Neu­auf­la­ge der Covid-Kre­di­te

eco­no­mie­su­is­se nimmt zur Kennt­nis, dass der Bund die Mit­tel für das Här­te­fall­pro­gramm auf 10 Mil­li­ar­den Fran­ken er­höht und an­er­kennt, dass sich die Si­tua­ti­on in den ge­schlos­se­nen Bran­chen mas­siv ver­schlech­tert hat und dem­entspre­chend ein hö­he­rer Mit­tel­be­darf aus­ge­wie­sen ist. Auf­grund der zu­neh­mend an­ge­spann­ten Lage müs­sen die Gel­der rasch flies­sen. Die Ab­wick­lung der Här­te­fäl­le muss so un­bü­ro­kra­tisch und ein­fach wie mög­lich sein. Um­set­zungs­pro­ble­me, die sich bei den ers­ten Aus­zah­lun­gen in den Kan­to­nen in den letz­ten Wo­chen ge­zeigt haben, müs­sen in der an­ge­kün­dig­ten Re­vi­si­on der Här­te­fall­ver­ord­nung kor­ri­giert wer­den.

Es ist rich­tig, dass der Bund bei grös­se­ren Un­ter­neh­men und sol­chen, die in meh­re­ren Kan­to­nen Stand­or­te haben, die Här­te­fall­un­ter­stüt­zung über­nimmt. Damit wird si­cher­ge­stellt, dass der bü­ro­kra­ti­sche Auf­wand re­du­ziert wird und es zu kei­nen Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen auf­grund der un­ter­schied­li­chen Hand­ha­bung der Kan­to­ne kommt. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst den An­satz des Bun­des­ra­tes, dass Bund und Kan­to­ne die Kos­ten der Här­te­fall­mass­nah­men tei­len. Damit haben die Kan­to­ne einen An­reiz, die Här­te­fall­gel­der sorg­fäl­tig und ziel­ge­rich­tet aus­zu­ge­ben.

Auch dass der Bund eine all­fäl­li­ge Neu­auf­la­ge des Covid-Bürg­schafts­sys­tems prüft und ent­spre­chen­de Vor­be­rei­tun­gen trifft, un­ter­stützt eco­no­mie­su­is­se. Soll­te es in den nächs­ten Mo­na­ten zu einer deut­li­chen Ver­schlech­te­rung der Wirt­schafts­ak­ti­vi­tä­ten kom­men und sich die Li­qui­di­täts­si­tua­ti­on in den Un­ter­neh­men auf brei­ter Front ver­schlech­tern, könn­te im Falle einer Kre­dit­klem­me ein gut vor­be­rei­te­tes In­stru­ment rasch ein­ge­setzt wer­den. Wäh­rend der ers­ten Welle haben die Covid-Kre­di­te we­sent­lich dazu bei­ge­tra­gen, dass ne­ga­ti­ve Ket­ten­re­ak­tio­nen in der Wirt­schaft ver­hin­dert wor­den sind.

Schliess­lich un­ter­stützt eco­no­mie­su­is­se die Ab­sicht des Bun­des, die Kos­ten für die pan­de­mie­be­ding­ten Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gun­gen auch 2021 zu über­neh­men.

Das beste Un­ter­stüt­zungs­pro­gramm ist immer noch, die Un­ter­neh­men bei ihren Tä­tig­kei­ten nicht ein­zu­schrän­ken. Aus­ser­dem darf die Schul­den­pro­ble­ma­tik nicht ver­ges­sen wer­den. Die Schul­den, die wir heute an­häu­fen, müs­sen zwin­gend wie­der ab­ge­baut wer­den. Dies auch aus So­li­da­ri­tät mit den künf­ti­gen Ge­ne­ra­tio­nen.