Vernehmlassungsantwort

Ge­plan­te Er­hö­hung Netz­zu­schlag ist un­nö­tig und er­folgt zur Un­zeit

Die ge­plan­te Er­hö­hung des Netz­zu­schlags für die kos­ten­de­cken­de Ein­spei­se­ver­gü­tung (KEV) auf 1,5 Rp./kWh wird sich ne­ga­tiv auf die Stand­ort­at­trak­ti­vi­tät aus­wir­ken und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schwei­zer Un­ter­neh­men wei­ter schwä­chen. Eine wei­te­re Er­hö­hung in Zei­ten einer eu­ro­päi­schen Über­pro­duk­ti­on ist un­nö­tig und er­folgt im Kon­text der Über­be­wer­tung der Schwei­zer Wäh­rung zur Un­zeit. Dies wird ei­ni­ge Bran­chen (ins­be­son­de­re Ex­port) hart tref­fen. Falls die Er­hö­hung der KEV auf 1,5 Rp./kWh doch rea­li­siert wer­den soll­te, muss die An­zahl der rück­erstat­tungs­be­rech­tig­ten Un­ter­neh­men zwin­gend in den ur­sprüng­lich ge­schätz­ten Be­reich von 300 bis 600 Un­ter­neh­men zu lie­gen kom­men.