Geplante Erhöhung Netzzuschlag ist unnötig und erfolgt zur Unzeit

25.05.2016

Die geplante Erhöhung des Netzzuschlags für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) auf 1,5 Rp./kWh wird sich negativ auf die Standortattraktivität auswirken und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen weiter schwächen. Eine weitere Erhöhung in Zeiten einer europäischen Überproduktion ist unnötig und erfolgt im Kontext der Überbewertung der Schweizer Währung zur Unzeit. Dies wird einige Branchen (insbesondere Export) hart treffen. Falls die Erhöhung der KEV auf 1,5 Rp./kWh doch realisiert werden sollte, muss die Anzahl der rückerstattungsberechtigten Unternehmen zwingend in den ursprünglich geschätzten Bereich von 300 bis 600 Unternehmen zu liegen kommen.

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Stellungnahme Anhörung Energieverordnung_25.05.16_oSign.pdf
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