Corporate Governance im Aktienrecht regeln
economiesuisse begrüsst, dass der Bundesrat die Initiative Minder ablehnt und mit einem indirekten Gegenvorschlag empfiehlt, die grundlegenden Corporate Governance-Fragen im Rahmen der Aktienrechtsrevision zu behandeln. Die Details des Aktienrechts gehören nicht in die Bundesverfassung. Dies bekräftigt der Bundesrat mit der heute veröffentlichen Zusatzbotschaft, welche die Grundlage für eine Gesetzeslösung schafft. Die Wirtschaft unterstützt die grundsätzliche Auffassung des Bundesrates, dass es zwischen der Kompetenz zur Festlegung der Saläre des Verwaltungsrats einerseits und der Geschäftsleitung andererseits zu differenzieren gilt. Eine Vermischung, wie sie die Initiative fordert, würde hingegen wichtige Corporate Governance-Grundsätze verletzen.