Steuerstrafrechtsreform: keine Aufweichung des Bankkundengeheimnisses
Der Bundesrat hat heute eine Reform des Steuerstrafrechts angekündigt. Mit dieser soll eine Vereinheitlichung der Verfahren und der Straftatbestände im Steuerstrafrecht erzielt und die Rechtssicherheit erhöht werden. Dies darf aber nicht zum Anlass genommen werden, den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger aufzuweichen.
Mit seiner Ankündigung trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass die heutige Rechtslage in gewissen Fällen zu unbefriedigenden Resultaten führen kann. Deshalb will der Bundesrat Verbesserungsvorschläge ausarbeiten lassen und anschliessend den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreiten.
Eine zentrale Richtschnur bei der Prüfung der Vorschläge des Bundesrats wird die Gewährleistung des Schutzes der Privatsphäre und damit des Bankkundengeheimnisses sein. Dieser Schutz ist letztlich Ausdruck des besonderen Verhältnisses des Staats zu seinen Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz. Dieser Teil des Erfolgsmodells Schweiz hat sich bewährt. economiesuisse erwartet, dass diesem Umstand bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage gebührend Rechnung getragen wird.
Eine zentrale Richtschnur bei der Prüfung der Vorschläge des Bundesrats wird die Gewährleistung des Schutzes der Privatsphäre und damit des Bankkundengeheimnisses sein. Dieser Schutz ist letztlich Ausdruck des besonderen Verhältnisses des Staats zu seinen Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz. Dieser Teil des Erfolgsmodells Schweiz hat sich bewährt. economiesuisse erwartet, dass diesem Umstand bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage gebührend Rechnung getragen wird.