Geldwäscherei

Neue Re­geln zur Be­kämp­fung der Geld­wä­sche­rei

Der Bun­des­rat hat heute seine Vor­schlä­ge für eine Stär­kung des schwei­ze­ri­schen Ab­wehr­dis­po­si­tivs zur Be­kämp­fung von Geld­wä­sche­rei prä­sen­tiert. Hin­ter­grund der An­pas­sun­gen ist die Län­der­prü­fung der FATF und der im März 2022 ver­öf­fent­lich­te neus­te Län­der­be­richt zur Schweiz.

In re­gel­mäs­si­gen Ab­stän­den kommt Be­we­gung in die Dis­kus­si­on, wie die Schweiz ihr Ab­wehr­dis­po­si­tiv im Be­reich Geld­wä­sche­rei aus­ge­stal­ten soll. Und es kann auch ge­sche­hen, dass be­reits kurz nach­dem eine Vor­la­ge im Par­la­ment be­ra­ten wor­den war, schon wie­der eine neue Vor­la­ge kommt, um in­ter­na­tio­na­le Ent­wick­lun­gen auf­zu­grei­fen. Dies ist auch ak­tu­ell wie­der der Fall. Das re­vi­dier­te Geld­wä­sche­r­ei­ge­setz (GwG) ist erst seit An­fang Jahr in Kraft und war vom Par­la­ment im März 2021 ver­ab­schie­det wor­den. Und schon wie­der lie­gen neue An­pas­sungs­vor­schlä­ge vor.

Dabei an­er­kennt die Wirt­schaft die grund­sätz­li­che Not­wen­dig­keit, dass die Schweiz die in­ter­na­tio­na­len Ent­wick­lun­gen in die­sem wich­ti­gen The­men­feld auf­greift und damit die In­te­gri­tät des Fi­nanz­plat­zes noch wei­ter stärkt. Daher un­ter­stützt sie die Ar­bei­ten des Bun­des­ra­tes und die An­pas­sun­gen an die in­ter­na­tio­na­len Ent­wick­lun­gen auch in die­sem, neu an­ge­stos­se­nen, Re­vi­si­ons­pro­zess im Grund­satz. Im De­tail muss nun aber ge­prüft wer­den, wel­che der vor­ge­schla­ge­nen An­pas­sun­gen ziel­füh­rend und not­wen­dig sind.

Denn wie so oft lie­gen die Tü­cken im De­tail. Nebst An­pas­sun­gen am GwG be­inhal­tet die Vor­la­ge des Bun­des­ra­tes auch die Ein­füh­rung eines neuen zen­tra­len Trans­pa­renz­re­gis­ters für wirt­schaft­lich Be­rech­tig­te von Un­ter­neh­men. Dies soll die Prä­ven­ti­on von Fi­nanz­kri­mi­na­li­tät stär­ken und das Ver­trau­en in den Fi­nanz­sek­tor er­hö­hen. Heute set­zen be­reits viele Län­der auf zen­tra­le Re­gis­ter für wirt­schaft­lich Be­rech­tig­te, um mehr Trans­pa­renz zu schaf­fen. Der Zu­gang zu den Re­gis­ter­in­for­ma­tio­nen soll aus­schliess­lich Be­hör­den und Fi­nanz­in­ter­me­diä­ren vor­be­hal­ten sein. Hinzu kom­men unter an­de­rem neu vor­ge­se­he­ne Sorg­falts­prü­fungs­pflich­ten in der Rechts­be­ra­tung.

Auch bei der Geld­wä­sche­rei soll auf die Stär­ken un­se­res Lan­des Rück­sicht ge­nom­men wer­den

Bei den nun zu dis­ku­tie­ren­den An­pas­sun­gen gilt es eine gute Linie zu fin­den. Die Be­kämp­fung der Geld­wä­sche­rei muss ef­fi­zi­ent or­ga­ni­siert blei­ben und die In­stru­men­te müs­sen dabei auf die tra­di­tio­nel­len Stär­ken un­se­res Lan­des Rück­sicht neh­men. Neue Re­geln sol­len dabei ins­be­son­de­re auch prak­ti­ka­bel sein. Gleich­zei­tig muss die Gleich­wer­tig­keit mit in­ter­na­tio­na­len Stan­dards und Er­war­tun­gen ge­wahrt wer­den.

eco­no­mie­su­is­se wird jetzt die in­ter­ne Kon­sul­ta­ti­on bei den Mit­glie­dern star­ten und sich in der Ver­nehm­las­sung ein­brin­gen.