Geldwäscherei

Neue Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Der Bundesrat hat heute seine Vorschläge für eine Stärkung des schweizerischen Abwehrdispositivs zur Bekämpfung von Geldwäscherei präsentiert. Hintergrund der Anpassungen ist die Länderprüfung der FATF und der im März 2022 veröffentlichte neuste Länderbericht zur Schweiz.

In regelmässigen Abständen kommt Bewegung in die Diskussion, wie die Schweiz ihr Abwehrdispositiv im Bereich Geldwäscherei ausgestalten soll. Und es kann auch geschehen, dass bereits kurz nachdem eine Vorlage im Parlament beraten worden war, schon wieder eine neue Vorlage kommt, um internationale Entwicklungen aufzugreifen. Dies ist auch aktuell wieder der Fall. Das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) ist erst seit Anfang Jahr in Kraft und war vom Parlament im März 2021 verabschiedet worden. Und schon wieder liegen neue Anpassungsvorschläge vor.

Dabei anerkennt die Wirtschaft die grundsätzliche Notwendigkeit, dass die Schweiz die internationalen Entwicklungen in diesem wichtigen Themenfeld aufgreift und damit die Integrität des Finanzplatzes noch weiter stärkt. Daher unterstützt sie die Arbeiten des Bundesrates und die Anpassungen an die internationalen Entwicklungen auch in diesem, neu angestossenen, Revisionsprozess im Grundsatz. Im Detail muss nun aber geprüft werden, welche der vorgeschlagenen Anpassungen zielführend und notwendig sind.

Denn wie so oft liegen die Tücken im Detail. Nebst Anpassungen am GwG beinhaltet die Vorlage des Bundesrates auch die Einführung eines neuen zentralen Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen. Dies soll die Prävention von Finanzkriminalität stärken und das Vertrauen in den Finanzsektor erhöhen. Heute setzen bereits viele Länder auf zentrale Register für wirtschaftlich Berechtigte, um mehr Transparenz zu schaffen. Der Zugang zu den Registerinformationen soll ausschliesslich Behörden und Finanzintermediären vorbehalten sein. Hinzu kommen unter anderem neu vorgesehene Sorgfaltsprüfungspflichten in der Rechtsberatung.

Auch bei der Geldwäscherei soll auf die Stärken unseres Landes Rücksicht genommen werden

Bei den nun zu diskutierenden Anpassungen gilt es eine gute Linie zu finden. Die Bekämpfung der Geldwäscherei muss effizient organisiert bleiben und die Instrumente müssen dabei auf die traditionellen Stärken unseres Landes Rücksicht nehmen. Neue Regeln sollen dabei insbesondere auch praktikabel sein. Gleichzeitig muss die Gleichwertigkeit mit internationalen Standards und Erwartungen gewahrt werden.

economiesuisse wird jetzt die interne Konsultation bei den Mitgliedern starten und sich in der Vernehmlassung einbringen.