Flagge der EU

EU-Kommission stellt mit «Fit-for-55»-Gesetzespaket klimapolitische Weichen

Mit dem heute publizierten Gesetzespaket stellt die EU-Kommission die Massnahmen zur Erreichung ihrer Klimaziele bis 2030 vor. Neben einer Verschärfung ihres Emissionshandelssystems will die EU einen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus einführen. economiesuisse wird die Auswirkungen der neuen EU-Regulierungen auf die Schweizer Wirtschaft in den nächsten Wochen eingehend analysieren.

Im Rahmen des 2019 verabschiedeten Green Deals hat die Europäische Union (EU) ihre Klimaziele verschärft. Abgeleitet aus den globalen Zielen des Pariser Klimaabkommens möchte sie ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 reduzieren und bis 2050 klimaneutral sein.

EU verschärft ihr Emissionshandelssystem

Zur Umsetzung des Reduktionsziels bis 2030 hat die EU-Kommission heute das Gesetzespaket «Fit-for-55» verabschiedet. Das Paket umfasst insgesamt zwölf Energie- und Klimarichtlinien und Verordnungen. Kernstück bildet dabei die Verschärfung des europäischen Emissionshandelssystems (EU EHS). So soll einerseits der jährliche Reduktionsfaktor von 2.2 auf 4.2 Prozent erhöht werden, um die maximal verfügbare Menge an Emissionsrechten innerhalb des EHS («cap») noch rascher zu reduzieren. Andererseits will die EU-Kommission das EHS sowohl auf die Seeschifffahrt wie auch die Emissionen im Strassenverkehr und Gebäuden ausweiten.

Neuer CO₂-Grenzausgleichsmechanismus soll Abwanderung energieintensiver Sektoren verhindern

Weiter führt die EU-Kommission mit dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ein neues klimapolitisches Instrument ein. Bestimmte ausserhalb der EU produzierte Güter sollen künftig bei der Einfuhr mit einem CO₂-Preisaufschlag belegt werden, welcher jenem der EU-Produzenten entspricht. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen aus energieintensiven Sektoren ihre Produktion aufgrund steigender CO₂-Preise aus der EU ins Ausland verlagern («Carbon Leakage»). Bisher erhielten Unternehmen aus Branchen mit einem hohen Leakage-Risiko eine Anzahl freier Emissionsberechtigungen. Diese Gratis-Zertifikate sollen jedoch schrittweise abgeschafft und gleichzeitig der CBAM-Mechanismus als deren Alternative eingeführt werden.

Schweiz ist im EU-Emissionshandelssystem integriert

Gemäss EU-Verordnung sind Importe aus der Schweiz vom CBAM-Mechanismus explizit ausgenommen. Dies vor dem Hintergrund, dass Bern und Brüssel ihre EHS bereits Ende 2019 miteinander verknüpft haben und somit identische CO₂-Preise gelten.

Auswirkungen auf Schweizer Wirtschaft müssen analysiert werden

economiesuisse wird das «Fit-for-55»-Paket in den kommenden Wochen einer umfassenden Analyse unterziehen. Insbesondere steht die Frage im Raum, inwieweit CBAM mit WTO-Recht vereinbar ist, verbietet dieses doch grundsätzlich die Diskriminierung zwischen Handelspartnern und eine Ungleichbehandlung von heimischen und importierten Gütern.