Reisepass auf dem "Schengen" steht

Zu­wan­de­rung aus EU-Raum ver­harrt auf tie­fem Ni­veau

Heute hat das Staats­se­kre­ta­ri­at für Mi­gra­ti­on die neuen Zu­wan­de­rungs­zah­len für das zwei­te Quar­tal 2020 ver­öf­fent­licht. Ge­mäss Sta­tis­tik hat sich der Wan­de­rungs­sal­do von EU-Bür­gern in den ers­ten sechs Mo­na­ten 2020 ge­gen­über dem Vor­jahr zwar er­höht. Die Zu­wan­de­rung an sich hat je­doch ab­ge­nom­men. Denn diese ist stark kon­junk­tur­ab­hän­gig und wird durch den hie­si­gen Ar­beits­markt ge­steu­ert.

Be­trach­tet man die neuen Zu­wan­de­rungs­zah­len des Staats­se­kre­ta­ri­ats für Mi­gra­ti­on (SEM), zeigt sich, dass der Wan­de­rungs­sal­do von EU-Bür­gern in den Mo­na­ten Ja­nu­ar bis Juni im Ver­gleich zu den­sel­ben Mo­na­ten des Vor­jah­res zu­ge­nom­men hat. Grund dafür ist aber nicht die Zu­wan­de­rung, denn diese ver­harrt nach einem An­stieg in den Mo­na­ten Ja­nu­ar und Fe­bru­ar auf tie­fem Ni­veau. Im Ver­gleich zu 2019 hat sie im ers­ten Halb­jahr 2020 gar um 2,6 Pro­zent ab­ge­nom­men. Viel­mehr lässt sich der ge­stie­ge­ne Wan­de­rungs­sal­do da­durch er­klä­ren, dass die Zahl der EU-Bür­ger, wel­che die Schweiz wäh­rend der Co­ro­na-Krise wie­der ver­las­sen haben, noch stär­ker ge­sun­ken ist.

Zu­wan­de­rung ist stark kon­junk­tur­ab­hän­gig

In den Mo­na­ten April und Mai ist die Zu­wan­de­rung aus dem EU-Raum auf­grund der Co­ro­na-Pan­de­mie und den damit ver­bun­de­nen Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen stark ein­ge­bro­chen, was sich nun eben auch in tie­fe­ren Halb­jah­res­zah­len nie­der­schlägt. Die oft ins Feld ge­führ­te Be­haup­tung, die in den letz­ten Mo­na­ten ge­stie­ge­ne Ar­beits­lo­sen­quo­te in der Schweiz sei auf eine er­höh­te Zu­wan­de­rung zu­rück­zu­füh­ren, ist somit ver­fehlt. Denn die Zu­wan­de­rung ist schon seit jeher kon­junk­tur­ab­hän­gig. Das heisst: Ent­wi­ckelt sich die Wirt­schaft in der Schweiz po­si­tiv, wer­den mehr Fach­kräf­te ge­holt. Geht es der Wirt­schaft hin­ge­gen schlecht, kom­men we­ni­ger Per­so­nen hier­her, da Schwei­zer Un­ter­neh­men we­ni­ger Fach­kräf­te be­nö­ti­gen. Genau dies be­stä­ti­gen auch die ak­tu­el­len Zah­len.

Per­so­nen­frei­zü­gig­keit ist keine Frei­kar­te für Umzug in die Schweiz

Gilt dies auch für die Zu­kunft, dann ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Zu­wan­de­rung wei­ter­hin tief bleibt. Ins­be­son­de­re so­lan­ge Schwei­zer Un­ter­neh­men noch mit den Fol­gen der Co­ro­na-Pan­de­mie zu kämp­fen haben. Zudem muss auch be­ach­tet wer­den, dass die Per­so­nen­frei­zü­gig­keit keine Frei­kar­te für einen Umzug in die Schweiz dar­stellt. Per­so­nen aus der EU dür­fen die Schweiz nur ihr neues Zu­hau­se nen­nen, wenn sie über einen gül­ti­gen Ar­beits­ver­trag ver­fü­gen oder nach­wei­sen, dass sie mit einer selbst­stän­di­gen Tä­tig­keit ihren Le­bens­un­ter­halt fi­nan­zie­ren kön­nen. Wer sich erst kürz­lich mit einem Ar­beits­ver­trag in der Schweiz nie­der­ge­las­sen hat und auf­grund der Co­ro­na-Krise ar­beits­los wird, hat zudem kei­nen An­spruch auf Ar­beits­lo­sen­ent­schä­di­gung. Ar­beits­lo­sen­geld er­hält nur, wer in den vor­an­ge­gan­ge­nen zwei Jah­ren min­des­tens ein Jahr in die Ar­beits­lo­sen­kas­se ein­be­zahlt hat.