Zuwanderung aus EU-Raum verharrt auf tiefem Niveau
Heute hat das Staatssekretariat für Migration die neuen Zuwanderungszahlen für das zweite Quartal 2020 veröffentlicht. Gemäss Statistik hat sich der Wanderungssaldo von EU-Bürgern in den ersten sechs Monaten 2020 gegenüber dem Vorjahr zwar erhöht. Die Zuwanderung an sich hat jedoch abgenommen. Denn diese ist stark konjunkturabhängig und wird durch den hiesigen Arbeitsmarkt gesteuert.
Betrachtet man die neuen Zuwanderungszahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM), zeigt sich, dass der Wanderungssaldo von EU-Bürgern in den Monaten Januar bis Juni im Vergleich zu denselben Monaten des Vorjahres zugenommen hat. Grund dafür ist aber nicht die Zuwanderung, denn diese verharrt nach einem Anstieg in den Monaten Januar und Februar auf tiefem Niveau. Im Vergleich zu 2019 hat sie im ersten Halbjahr 2020 gar um 2,6 Prozent abgenommen. Vielmehr lässt sich der gestiegene Wanderungssaldo dadurch erklären, dass die Zahl der EU-Bürger, welche die Schweiz während der Corona-Krise wieder verlassen haben, noch stärker gesunken ist.
Zuwanderung ist stark konjunkturabhängig
In den Monaten April und Mai ist die Zuwanderung aus dem EU-Raum aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen stark eingebrochen, was sich nun eben auch in tieferen Halbjahreszahlen niederschlägt. Die oft ins Feld geführte Behauptung, die in den letzten Monaten gestiegene Arbeitslosenquote in der Schweiz sei auf eine erhöhte Zuwanderung zurückzuführen, ist somit verfehlt. Denn die Zuwanderung ist schon seit jeher konjunkturabhängig. Das heisst: Entwickelt sich die Wirtschaft in der Schweiz positiv, werden mehr Fachkräfte geholt. Geht es der Wirtschaft hingegen schlecht, kommen weniger Personen hierher, da Schweizer Unternehmen weniger Fachkräfte benötigen. Genau dies bestätigen auch die aktuellen Zahlen.
Personenfreizügigkeit ist keine Freikarte für Umzug in die Schweiz
Gilt dies auch für die Zukunft, dann ist davon auszugehen, dass die Zuwanderung weiterhin tief bleibt. Insbesondere solange Schweizer Unternehmen noch mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Zudem muss auch beachtet werden, dass die Personenfreizügigkeit keine Freikarte für einen Umzug in die Schweiz darstellt. Personen aus der EU dürfen die Schweiz nur ihr neues Zuhause nennen, wenn sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen oder nachweisen, dass sie mit einer selbstständigen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Wer sich erst kürzlich mit einem Arbeitsvertrag in der Schweiz niedergelassen hat und aufgrund der Corona-Krise arbeitslos wird, hat zudem keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Arbeitslosengeld erhält nur, wer in den vorangegangenen zwei Jahren mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenkasse einbezahlt hat.