Steuervorlage 17: Waadt setzt kantonale Reform vorzeitig um
Am 1. November hat der Kanton Waadt verkündet, dass er die kantonale Steuerreform bereits ab 2019 umsetzen will, ein oder zwei Jahre vor dem geplanten Inkrafttreten der Steuervorlage 17 (SV17) auf Bundesebene. Die Entscheidung des Kantons Waadt macht deutlich, dass es notwendig ist, rasch eine Lösung zu finden, um die Unsicherheit für Unternehmen zu reduzieren. Sie zeigt ausserdem, dass der Erfolg der nationalen Steuervorlage massgeblich von den auszuarbeitenden Reformen der einzelnen Kantone abhängt.
Die waadtländische Reform sieht eine Reduktion des Steuersatzes auf 13,8 Prozent vor sowie soziale Begleitmassnahmen und eine Anpassung im Finanzausgleich unter den Gemeinden. Das kantonale Projekt wurde als Resultat eines grossen politischen Kompromisses im März 2016 vom Volk angenommen.
Die Entscheidung des Kantons Waadt, die Reform auf kantonaler Ebene vorzeitig umzusetzen zeigt, wie dringend eine Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung ist. Dies gilt auch für andere Kantone. Das Schweizer Steuersystem steht in Gefahr, die Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Die kantonalen Steuerstatus sind nicht mehr mit den internationalen Richtlinien vereinbar. Eine Anpassung ist umso dringender, weil der automatische Informationsaustausch ab 2018 Realität wird. Je schneller die Schweiz diese Steuerstatus abschafft, desto schneller kann sie die Unsicherheiten und Risiken für internationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz beseitigen. Dies ist notwendig, um die Unternehmen zu ermutigen, weiterhin in unserem Land zu investieren.
Die Reduktion des Steuersatzes, die der Kanton Waadt ab 2019 beschlossen hat, ist eine der Massnahmen, mit denen der Kanton die Besteuerung international tätiger Unternehmen an diejenige herkömmlicher Unternehmen angleichen kann. Der Bund unterstützt diese Bemühungen mit der Steuervorlage 17 finanziell. Die SV17 bietet den Kantonen auch weitere Hilfsmittel, um ihre Wettbewerbsfähigkeit nach Abschaffung der Sonderbesteuerung zu erhalten. Zu diesen zählen beispielsweise die Patentbox und ein zusätzlicher Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwände.
Aufgrund der Ablehnung der USR III am 12. Februar wurde die Vorlage überarbeitet, um die geäusserten Befürchtungen zu berücksichtigen. Gemäss dem sich in der Vernehmlassung befindenden Gesetzesvorschlag wird die Anzahl der Steuerinstrumente reduziert und deren Wirkung eingeschränkt. Zudem enthält der Vorschlag eine höhere Dividendenbesteuerung und eine Erhöhung der Minimalansätze der Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken. Des Weiteren ist eine angemessene Berücksichtigung der Gemeinden in den kantonalen Projekten vorgesehen.
Die Steuervorlage befindet sich bis Anfang Dezember in der Vernehmlassung.
economiesuisse wird die detaillierte Position zu diesem Zeitpunkt kommunizieren.