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Währungsfonds empfiehlt Freibetrag auf Eigenkapital

Nach der EU empfiehlt auch der Internationale Währungsfonds (IWF) einen Freibetrag auf Eigenkapital als Element eines zukunftsfähigen Steuersystems, das Verzerrungen minimiert und Innovation fördert. Damit sollte dieses Instrument auch im Rahmen der Steuervorlage 17 nicht vorschnell abgeschrieben werden.

Wie kann das Steuersystem für die Zukunft fit gemacht werden? Der IWF untersucht diese Frage in einer aktuellen Publikation (Fiscal Monitor April 2017). Im Grundsatz ist die Antwort einfach: Steuern dürfen keine Verzerrungen verursachen. Die Ressourcen sollen dort eingesetzt werden, wo sie am produktivsten sind, und nicht dort, wo die steuerlichen Bedingungen am günstigsten sind.

Innovative Firmen stärken

Gemäss dem IWF ist es deshalb wichtig, alle Firmen steuerlich gleich zu behandeln. Ziel ist ein level playing field, auf dem sich bei gleichen Wettbewerbsvoraussetzungen die innovativsten Firmen durchsetzen. Hoch innovative Firmen (auch Start-ups) sind besonders abhängig von einer soliden Finanzierung über Eigenkapital. Da die Erfolgsaussichten dieser Firmen unsicher sind, ist die Aufnahme von Schulden begrenzt. Auch deswegen plädiert der IWF dafür, die steuerliche Bevorzugung von Fremdkapital (Schulden) zu beseitigen; konkret etwa durch einen Steuerfreibetrag auf dem Eigenkapital. Ein solches System stärkt die steuerliche Gleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital.

Nach der EU Kommission, die eine vergleichbare Massnahme vorgeschlagen hat (Freibetrag für Wachstum und Investitionen), spricht sich nun also auch der IWF für einen solchen Freibetrag aus. International setzt sich damit immer deutlicher die Sichtweise durch, dass es sich um ein wichtiges Element eines zukunftsfähigen Steuersystems handelt, das Verzerrungen minimiert und Innovation fördert.

Bedeutung für die Schweizer Steuervorlage

Die Steuervorlage 17 zielt grundsätzlich in dieselbe Richtung wie die Empfehlungen des IWF. Das Steuersystem der Schweiz wird zukunftsfähig gemacht und Ungleichbehandlungen werden abgebaut. Kontrovers diskutiert wird der Freibetrag auf Eigenkapital (Zinsbereinigte Gewinnsteuer). Angesichts einer möglichen Einführung in der EU sowie der Empfehlung des IWF sollte dieses Element jedoch nicht zu schnell abgeschrieben werden.

 

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