Frein à main

Wirtschaft unterstützt nachhaltige Sicherung der Altersvorsorge

Eines der grössten und wichtigsten politischen Projekte der Schweiz wird diese Woche fortgesetzt: die Reform der Altersvorsorge. Nachdem das Volk einem Ausbau der AHV mit der Ablehnung der «AHV plus»-Vorlage eine Absage erteilt hat, sollten Ausbauvorhaben nun auch in der Beratung der Altersvorsorgereform 2020 beerdigt werden. Das Ziel der Reform muss die nachhaltige Sicherung unseres Altersvorsorgesystems sein. 

Sozialpolitik mit der Giesskanne zu betreiben ist teuer und begünstigt die Falschen – dieses Verdikt ist nach der deutlichen Ablehnung der «AHV plus»-Initiative durch die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger klar. Ebenso klar ist, dass die Herausforderungen an die Altersvorsorge aufgrund der demografischen Alterung ernst genommen werden müssen.

Der Bundesrat hat deshalb eine Reform der ersten und zweiten Säule aufgegleist, die diese Woche vom Nationalrat als Zweitrat weiterberaten wird. Aus Sicht der Wirtschaft muss das Ziel der Reform die Sicherung des heutigen Rentenniveaus sein. Einen Leistungsausbau, und damit eine Vergrösserung der bestehenden und sich in den nächsten Jahren akzentuierenden Finanzierungsprobleme, lehnt die Wirtschaft ab. 

Leistungsausbau um 70 Franken pro Monat nicht finanzierbar

Der Ständerat hat in der Erstberatung einen Leistungsausbau der AHV um 70 Franken pro Monat beschlossen. Weil von der Massnahme alle künftigen Rentnerinnen und Rentner (auch jene in guten finanziellen Verhältnissen) profitieren würden, wären die Konsequenzen für die AHV-Finanzierung erheblich. Konkret entstünden Mehrkosten von über 2 Milliarden Franken.

Diesen würden zwar Einsparungen gegenüberstehen – namentlich durch die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau auf 65 Jahre –, diese wären im Vergleich jedoch deutlich geringer. Der Bundesrat prognostiziert für die AHV ohne Reform eine Finanzierungslücke von jährlich rund 7 Milliarden Franken bis 2030. Ein Ausbau der AHV in der jetzigen Situation würde das Defizit noch vergrössern, statt es zu verringern. Das kann nicht das Ziel der Reform sein.

Wirtschaft fordert Schuldenbremse

Weitere Elemente sind wichtig und werden von der Wirtschaft unterstützt: die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes für die berufliche Vorsorge auf 6,0 Prozent, dafür eine hinreichende Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge mit dem Ziel, das heutige Rentenniveau zu sichern, sowie eine Mehrwertsteuererhöhung in zwei Schritten im Umfang von 0,6 Prozent zur finanziellen Stabilisierung der AHV.

Um das wichtigste Sozialwerk der Schweiz vor dem finanziellen Absturz zu bewahren, ist ferner eine Stabilisierungsregel («Schuldenbremse») wichtig, wie sie die Wirtschaft seit Längerem fordert. Die vorberatende Kommission hat eine solche Regel vorgeschlagen, die nach abgesicherten Berechnungen erst in etwa 20 Jahren greifen würde, sofern die AHV leistungsseitig jetzt nicht noch ausgebaut wird.