Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zum Vor­ent­wurf für eine Re­vi­si­on des Bun­des­ge­set­zes über Schuld­be­trei­bung und Kon­kurs

economie­suisse be­für­wor­tet die an­ge­strebte Neu­regelung der ge­werbs­mäs­si­gen Gläubigervertre­tung (Art. 27 SchKG). Wir un­ter­stüt­zen, dass die Kompe­tenz der Kan­to­ne, die ge­werbs­mäs­si­ge Gläubigervertre­tung im Zwangsvollstreckungs­verfah­ren zu re­geln, auf­geho­ben und stattdes­sen ei­ne Vertre­tungs­be­rechtigung zu­guns­ten jeder handlungs­fähigen Per­son ein­geführt wird. Damit wird schweiz­weit tä­ti­gen Un­ternehmen das Vor­gehen bei der Zwangs­voll­stre­ckung er­leich­tert. Das führt zu Kosteneinsparun­gen und ist ein weite­rer richti­ger Schritt in Rich­tung ei­nes einheitli­chen Binnen­markts und Vollstreckungs­raums.

Stel­lung­nah­me des SLV: Down­load PDF