Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs
13.08.2015
economiesuisse befürwortet die angestrebte Neuregelung der gewerbsmässigen Gläubigervertretung (Art. 27 SchKG). Wir unterstützen, dass die Kompetenz der Kantone, die gewerbsmässige Gläubigervertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren zu regeln, aufgehoben und stattdessen eine Vertretungsberechtigung zugunsten jeder handlungsfähigen Person eingeführt wird. Damit wird schweizweit tätigen Unternehmen das Vorgehen bei der Zwangsvollstreckung erleichtert. Das führt zu Kosteneinsparungen und ist ein weiterer richtiger Schritt in Richtung eines einheitlichen Binnenmarkts und Vollstreckungsraums.
Stellungnahme des SLV: Download PDF
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VLN_Revision SchKG_20131203.pdf
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