Indien: Besserer Marktzugang für Schweizer Unternehmen
An der Sitzung der gemischten Wirtschaftskommission Schweiz-Indien wurden zentrale Anliegen der Schweizer Unternehmen in Indien behandelt. Im Vordergrund standen der Schutz von Patent- und Markenrechten, die Verbesserung des Marktzugangs für Maschinen und Uhren sowie Finanzdienstleister. An gemischten Wirtschaftskommissionen werden Probleme der Unternehmen aufgebracht und Massnahmen zur Verbesserung der jeweiligen bilateralen Wirtschaftsbeziehungen aufgegleist. Sie sind daher für die Exportunternehmen ein wichtiges Instrument der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik.
Indien verzeichnete in den vergangenen Jahren eine hohe Dynamik von Schweizer Exporten. Rund 180 Schweizer Unternehmen haben sich in Indien niedergelassen. Seit ein paar Quartalen sind jedoch Handel und Investitionen rückläufig, was eine Folge des abgeschwächten Wachstums in Indien ist: Für dieses Jahr beträgt das prognostizierte Wachstum der indischen Wirtschaft fünf bis sechs Prozent und spiegelt die schleppende Entwicklung der Weltwirtschaft. Dies stellt eine markante Verlangsamung des indischen Wachstums dar, das noch vor kurzer Zeit zehn Prozent erreichte.
Die Schweizer Unternehmen haben in Indien eine sehr gute Reputation
für Innovation und Qualität
Die Schweiz und Indien haben in den letzten Jahren ihre Wirtschaftsbeziehungen intensiviert. Dennoch bestehen Hindernisse zur Erschliessung der Potenziale. So wird der Patentschutz häufig nicht gewährleistet. Zwar hat Indien ein Patentgesetz, das internationalen Standards grundsätzlich entspricht, aber dessen Um- und Durchsetzung ist ungenügend. An der Sitzung der gemischten Wirtschaftskommission und auch an einem gemeinsamen Anlass mit dem indischen Spitzenverband FICCI hat die Schweizer Seite diesen Punkt mehrfach betont, ebenso dessen negative Rückwirkungen auf die ausländischen Direktinvestitionen. Nur bei ausreichendem Patentschutz werden Direktinvestitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion in Hightech-Bereichen erfolgen. Diese sind wiederum Voraussetzung für ein rascheres Wachstum der indischen Industrie in Hightech-Bereichen.
Die Schweizer Uhrenexporte nach Indien werden durch exorbitante Luxussteuern stark begrenzt. Daher kaufen indische Konsumenten ihre Schweizer Uhren häufig im Ausland ein. Dem indischen Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen und dem Detailhandel vor Ort wertvolle Arbeitsplätze. Auch die Maschinenindustrie ist mit einem erschwerten Marktzugang konfrontiert. So werden Maschinen und Ersatzteile mit hohen Zöllen belegt. Bei grossen internationalen Messen müssen ausländische Aussteller zudem deutlich höhere Gebühren entrichten. Auch die zugeteilten Ausstellungsflächen sind häufig zu klein. Bei der Erteilung von Visa an Geschäftsleute sind beide Seiten an Verbesserungen interessiert. Ebenso besteht ein Bedarf an einem Ausbau der Flugverbindungen, was eine Anpassung des bestehenden Luftfahrtabkommens voraussetzt.
Insgesamt hat in Indien der Reformelan in den letzten Jahren jeglichen Schwung eingebüsst. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass die indische Regierung am 3. Oktober 2012 Erleichterungen für ausländische Beteiligungen im Versicherungssektor ankündigte und nächstens dem Parlament unterbreiten wird. Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Indien sind momentan schwierig, kommen aber vorwärts. Bei vielen Kapitalgütern weist Indien technologische Lücken auf, darunter auch im Umweltschutz. Ein Freihandelsabkommen würde hier bessere Rahmenbedingungen schaffen. Beide Seiten zeigten sich überzeugt, dass ein Abschluss des Freihandelsabkommens beidseitige Vorteile bringen würde.
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