Revidiertes Rechnungslegungsrecht setzt zweiten Meilenstein der Aktienrechtsrevision
Mit dem Rechnungslegungsrecht wird ein weiterer Meilenstein der Aktienrechtsrevision erreicht. Aus Sicht von economiesuisse verbessert die Vorlage die Qualität der Rechnungslegung in der Schweiz. Das neue Rechnungslegungsrecht verhindert unnötigen bürokratischen Aufwand weitgehend, indem es gezielt zwischen den grossen börsenkotierten Gesellschaften und den weniger regulierungsbedürftigen KMU differenziert.
Nach dem Ständerat stimmte am Donnerstag auch der Nationalrat den Anträgen der Einigungskonferenz zu. Er bereinigte damit die letzten Differenzen im Rechnungslegungsrecht. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine qualitativ gute Rechnungslegung wichtig. Einerseits gewährleistet sie einen effizienten Kapital- und Gläubigerschutz. Andererseits ist die Rechnungslegung ein zentrales Informationsmittel für Finanzentscheide. Dies vor allem auf den internationalen Kapitalmärkten, wo insbesondere international anerkannte Rechnungslegungsstandards zu einer Erhöhung der Effizienz der Kapitalallokation führen.
Für die Mehrheit der Unternehmen in der Schweiz sind aber die Rechnungslegungsvorschriften des Obligationenrechts massgebend. Entsprechend wichtig ist die vorliegende Revision. Deshalb begrüsst economiesuisse die Neuregelung, insbesondere die rechtsformübergreifende Ausgestaltung unter Differenzierung nach Unternehmensgrösse und die Steuerneutralität.
Die Vorlage muss nun noch durch die Schlussabstimmung. Mit der Revision des Rechnungslegungsrechts wird der zweite Meilenstein der Aktienrechtsrevision gesetzt. In der Sommersession haben die eidgenössischen Räte bereits die Schwellenwerte für die zwingende Durchführung einer ordentlichen Revision erhöht. National- und Ständerat sind jetzt aufgefordert, mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «gegen die Abzockerei» auch den dritten Meilenstein der Aktienrechtsrevision erfolgreich zu setzen.