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Re­vi­dier­tes Rech­nungs­le­gungs­recht setzt zwei­ten Mei­len­stein der Ak­ti­en­rechts­re­vi­si­on

Mit dem Rech­nungs­le­gungs­recht wird ein wei­te­rer Mei­len­stein der Ak­ti­en­rechts­re­vi­si­on er­reicht. Aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se ver­bes­sert die Vor­la­ge die Qua­li­tät der Rech­nungs­le­gung in der Schweiz. Das neue Rech­nungs­le­gungs­recht ver­hin­dert un­nö­ti­gen bü­ro­kra­ti­schen Auf­wand weit­ge­hend, indem es ge­zielt zwi­schen den gros­sen bör­sen­ko­tier­ten Ge­sell­schaf­ten und den we­ni­ger re­gu­lie­rungs­be­dürf­ti­gen KMU dif­fe­ren­ziert.

Nach dem Stän­de­rat stimm­te am Don­ners­tag auch der Na­tio­nal­rat den An­trä­gen der Ei­ni­gungs­kon­fe­renz zu. Er be­rei­nig­te damit die letz­ten Dif­fe­ren­zen im Rech­nungs­le­gungs­recht. Aus wirt­schaft­li­cher Sicht ist eine qua­li­ta­tiv gute Rech­nungs­le­gung wich­tig. Ei­ner­seits ge­währ­leis­tet sie einen ef­fi­zi­en­ten Ka­pi­tal- und Gläu­bi­ger­schutz. An­de­rer­seits ist die Rech­nungs­le­gung ein zen­tra­les In­for­ma­ti­ons­mit­tel für Fi­nan­zent­schei­de. Dies vor allem auf den in­ter­na­tio­na­len Ka­pi­tal­märk­ten, wo ins­be­son­de­re in­ter­na­tio­nal an­er­kann­te Rech­nungs­le­gungs­stan­dards zu einer Er­hö­hung der Ef­fi­zi­enz der Ka­pi­tal­al­lo­ka­ti­on füh­ren.

Für die Mehr­heit der Un­ter­neh­men in der Schweiz sind aber die Rech­nungs­le­gungs­vor­schrif­ten des Ob­li­ga­tio­nen­rechts mass­ge­bend. Ent­spre­chend wich­tig ist die vor­lie­gen­de Re­vi­si­on. Des­halb be­grüsst eco­no­mie­su­is­se die Neu­re­ge­lung, ins­be­son­de­re die rechts­form­über­grei­fen­de Aus­ge­stal­tung unter Dif­fe­ren­zie­rung nach Un­ter­neh­mens­grös­se und die Steu­er­neu­tra­li­tät.

Die Vor­la­ge muss nun noch durch die Schluss­ab­stim­mung. Mit der Re­vi­si­on des Rech­nungs­le­gungs­rechts wird der zwei­te Mei­len­stein der Ak­ti­en­rechts­re­vi­si­on ge­setzt. In der Som­mer­ses­si­on haben die eid­ge­nös­si­schen Räte be­reits die Schwel­len­wer­te für die zwin­gen­de Durch­füh­rung einer or­dent­li­chen Re­vi­si­on er­höht. Na­tio­nal- und Stän­de­rat sind jetzt auf­ge­for­dert, mit dem in­di­rek­ten Ge­gen­vor­schlag zur In­itia­ti­ve «gegen die Ab­zo­cke­rei» auch den drit­ten Mei­len­stein der Ak­ti­en­rechts­re­vi­si­on er­folg­reich zu set­zen.