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Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen

economiesuisse unterstützt die rasche Verabschiedung eines Bundesgesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen. In diesem Rahmen ist klarzustellen, dass Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall gewährt wird und „Fishing Expeditions“ ausgeschlossen sind.

Der Grundsatz, wonach Amtshilfe in Steuersachen ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet wird, ist aus Sicht von economiesuisse zentral. Dadurch sind der automatische Datenaustausch und spontane Amtshilfeleistung ausgeschlossen. Dieser für die Rechtssicherheit wichtige Grundsatz sollte deshalb auch im Gesetz klargestellt werden. Dies muss auch bei Berücksichtigung der seit Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat eingeleiteten Präzisierungen gelten. Beweisausforschungen (sogenannte „Fishing Expeditions“) müssen weiterhin ausgeschlossen sein.

economiesuisse unterstützt die vorgeschlagenen Nichteintretensgründe, insbesondere mit Blick auf die Fälle von Datendiebstahl. Zusätzlich soll auf ein Gesuch nicht eingetreten werden, wenn ihm eine bereits verjährte Steuerperiode zugrunde liegt.

Schliesslich sollen Informationen für schweizerische innerstaatliche Verfahren nur dann genutzt werden können, wenn sie auch aufgrund des schweizerischen Rechts für den entsprechenden Sachverhalt hätten beschafft werden dürfen.