# 12 / 2016
15.11.2016

Bundesfinanzen 2017 bis 2020: Herausforderungen unverändert hoch

Das Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019

Ziel: Ausgabensenkung um bis zu 1 Milliarde Franken pro Jahr

Zur Sicherung des Haushaltsausgleichs hat der Bundesrat ein Stabilisierungsprogramm beschlossen. Das Programm wird gegenwärtig im Parlament beraten. Im Ständerat hat die Beratung stattgefunden. Im Nationalrat folgt sie in der Wintersession.

Das Stabilisierungsprogramm will den Bundeshaushalt durch Ausgabensenkung um bis zu 1 Milliarde Franken entlasten. Die Massnahmen treffen alle grossen Aufgabenbereiche einschliesslich der Bundesverwaltung (Details siehe dossierpolitik vom April 2016). Der Bundesrat hat die Entlastungen fest eingeplant. Sie sind sowohl im Voranschlag 2017 als auch im Finanzplan enthalten.

In den bisherigen Beratungen waren verschiedene Massnahmen umstritten. Grössere Korrekturen wurden in den Bereichen Bildung und Forschung (BFI-Bereich), Landwirtschaft und Soziale Wohlfahrt vorgenommen. In allen Fällen wurden die Entlastungen reduziert oder ganz gestrichen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats (FK-N) hat im Gegenzug bei der Bundesverwaltung sowie der internationalen Zusammenarbeit die Massnahmen in den Jahren 2018/2019 um je 100 Millionen Franken aufgestockt. Nach dem bisherigen Stand der Beratungen bleibt das Stabilisierungsprogramm im Jahr 2017 um rund 140 Millionen Franken hinter den Vorgaben zurück. Noch stärker verfehlt (um 275 Millionen Franken) werden die Vorgaben in den Jahren 2018 und 2019, sollte sich der Ständerat mit seinen Beschlüssen durchsetzen. In der Fassung der FK-N entspricht das Programm 2018 umfangmässig etwa dem des Bundesrats. 2019 liegt es leicht darüber.

Sollte das Stabilisierungsprogramm nicht voll umgesetzt werden, könnte dies vor allem in den Jahren 2018 und 2019 den Handlungsbedarf noch einmal erhöhen. Die Fehlbeträge dieser Jahre im Finanzplan schliessen die Entlastungen des Stabilisierungsprogramms ein. Können die Entlastungen nicht erzielt werden, erhöhen sich die Fehlbeträge. Beim Voranschlag kann der Haushaltsausgleich noch erreicht werden, insbesondere, wenn das Parlament einen Teil der Asylkosten als ausserordentlichen Zahlungsbedarf beschliesst. Tut es dies nicht, braucht es weitere Korrekturen.

Um die Fehlbeträge in den Jahren 2018 und 2019 zu beseitigen, hat der Bundesrat für nächstes Jahr weitere Massnahmen angekündigt.

Grafik 5

Für keinen anderen Bereich gibt der Bund mehr Geld aus als für die Soziale Wohlfahrt. Diese Ausgaben werden sich bis zum Ende der Legislatur gegenüber 1990 mehr als verdreifacht haben. Gesamthaft wird der Bundeshaushalt in dieser Zeitspanne lediglich etwa halb so stark gewachsen sein. Der grösste Wachstumsbereich der laufenden Legislatur ist der Verkehr. Das Wachstum der Entwicklungshilfe schwächt sich ab. Die Armee macht bei den Ausgaben Boden gut.

Asylkosten als ausserordentliche Ausgaben

Der Bundesrat schlägt vor, einen Teil der Mehrausgaben im Asylbereich 2017 nicht im ordentlichen, sondern im ausserordentlichen Haushalt zu budgetieren. Vom Betrag von 850 Millionen Franken sind 400 Millionen Franken betroffen, also knapp die Hälfte der Asylmehrausgaben.   Der Bundesrat macht zur Begründung geltend, dass die Anzahl der Asylgesuche in letzter Zeit stark gestiegen ist. Von knapp 24’000 Gesuchen im Jahr 2014 nahm die Zahl auf 40’000 im Jahr 2015 zu. 2016 wurde im Budget mit 45’000 Asylanträgen gerechnet. Aktuell gehen die Schätzungen von einem tieferen Wert von etwa 30’000 Gesuchen aus. Die Ausgaben im Budget 2017 beruhen auf der Annahme von 33’000 neuen Anträgen. Die hohe Anzahl von Personen im Asylverfahren hat für den Bund und für die Kantone Kostenfolgen. Beim Bund steigen vor allem die Entschädigungen an die Kantone (Globalpauschalen).

Der Bundesrat beurteilt das starke Anwachsen der Gesuchszahlen als eine aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung. Für diese sieht das Finanzhaushaltsgesetz des Bundes eine Sonderlösung bei der Schuldenbremse vor: Die Bundesversammlung kann bei der Verabschiedung des Voranschlags den Höchstbetrag der Ausgaben gemäss Schuldenbremse im Umfang des ausserordentlichen Zahlungsbedarfs erhöhen. Ausserordentliche Entwicklungen (wie Naturkatastrophen, schwere Rezessionen oder die Bereinigungen von Altlasten) sollen auf diese Weise aufgefangen werden können, ohne dass die ordentlichen Ausgaben unter Druck kommen und gekürzt werden müssen. Die Stetigkeit der Aufgabenerfüllung soll auf diese Weise sichergestellt werden.

Ausserordentliche Ausgaben werden ausserhalb der Staatsrechnung einem Amortisationskonto belastet (ausserordentliche Einnahmen werden diesem gutgeschrieben). Ist das Amortisationskonto negativ, muss der Fehlbetrag in den Folgejahren abgetragen werden. Dies verlangt die sogenannte Ergänzungsregel zur Schuldenbremse, die seit 2010 in Kraft ist. Die Ergänzungsregel verhindert, dass ausserordentliche Ausgaben dauerhaft durch neuen Schulden finanziert werden. Ein neuerlicher Anstieg der Bundesschulden trotz Schuldenbremse ist deshalb nicht möglich. Der Stand des Amortisationskontos ist gegenwärtig positiv. Der Saldo beträgt 2,1 Milliarden Franken.

Ausserordentliche Ausgaben müssen wie die ordentlichen Ausgaben vom Parlament beschlossen werden. Beschlüsse für einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf erfolgten in der Vergangenheit beispielsweise im Zusammenhang mit der Einführung der NFA (Verbuchungsspitzen durch Überschneidung altes/neues System), bei der Rekapitalisierung der UBS sowie, bereits einmal, im Asyl- und Flüchtlingsbereich (2008). Letztmals beschloss der Bund einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf im Jahr 2011 (Sanierungsbeitrag an SBB-Pensionskasse und Ersteinlage in den Infrastrukturfonds).