Übernahme der Verordnung (EU) zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit
Mit der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 wird der Fonds für die innere Sicherheit (Internal Security Fund, ISF-Grenze) geschaffen. Es handelt sich um ein Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, der Ende 2013 ausgelaufen ist und an welchem sich die Schweiz seit 2009 beteiligt hatte. Die Schweizer Wirtschaft hat ein Interesse an der Verfolgung der Ziele, welche durch den Fonds für innere Sicherheit ISF angestrebt werden, nämlich die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern, sowie die Zahl illegaler Einreisen zu verringern. Die hierfür durch die Schweiz aufzubringenden Mittel von 17,6 Millionen Franken pro Jahr während der siebenjährigen Laufzeit des Fonds erscheint uns verhäitnismässig, Wir stimmen der Vorlage deshalb zu.