Vernehmlassungsantwort

An­hö­rung Ver­ord­nung über die Kran­ken­ver­si­che­rung (KVV) be­züg­lich Wahl­fran­chi­sen

eco­no­mie­su­is­se lehnt die vor­lie­gen­de Ver­ord­nungs­än­de­rung ab. Das heu­ti­ge Sys­tem der Wahl­fran­chi­sen ist trans­pa­rent und ge­nü­gend ein­fach. Die Ver­si­cher­ten sind sehr wohl in der Lage, zwi­schen ver­schie­de­nen Wahl­fran­chi­sen zu wäh­len. Mit der Ab­schaf­fung von sechs Wahl­fran­chi­sen ver­schlech­tert sich die Si­tua­ti­on von rund 600‘000 Ver­si­cher­ten. Diese könn­ten näm­lich nicht mehr ihre be­vor­zug­te Fran­chise wäh­len. Ohne guten Grund würde die Wahl­frei­heit ein­ge­schränkt.

Die Re­duk­ti­on der Höchstra­bat­te ist eben­falls schäd­lich. In den zu­grun­de lie­gen­den Be­rech­nun­gen wird von einer Ein­heits­kas­se aus­ge­gan­gen, ob­wohl wir in der Schweiz ein Mehr­kas­sen­sys­tem haben und eine ent­spre­chen­de Volks­in­itia­ti­ve vom Stimm­volk ab­ge­lehnt wurde. Die Höchstra­bat­te müs­sen hoch an­ge­setzt wer­den, damit die Ver­si­che­run­gen ge­nü­gend Spiel­raum haben. Tiefe Höchstra­bat­te füh­ren zu tie­fen Ra­bat­ten und schwä­chen so die Selbst­ver­ant­wor­tung. Durch die ste­ti­gen Prä­mi­en­er­hö­hun­gen der letz­ten Jahre hat sich die So­li­da­ri­tät zwi­schen ge­sun­den und kran­ken Ver­si­cher­ten er­höht. Mit der Re­duk­ti­on der Prä­mi­en­ra­bat­te wird diese So­li­da­ri­tät in­ten­si­viert. Man soll­te der jun­gen Ge­ne­ra­ti­on diese Spar­mög­lich­keit las­sen, denn durch den de­mo­gra­fi­schen Wan­del nimmt ihre künf­ti­ge Be­las­tung so­wie­so immer mehr zu.