Vernehmlassung zur Revision der Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange
economiesuisse setzt sich mit Nachdruck dagegen ein, dass durch die SIX Swiss Exchange zusätzliche Vorgaben und Regulierungen «über die Hintertüre» erfolgen. Soweit Gesetz- und Verordnungsgeber Spielraum offen lassen, darf dieser nicht – ohne dass ein klares Bedürfnis ausgewiesen wäre – eingeschränkt werden. Aus dem Kreis unserer Mitglieder wurde insbesondere Kritik an Ziff. 6.1.6 RLCG laut.