Schweizer Kartellrecht vor Paradigmenwechsel
Mit der Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes vom 22. Februar 2012 schlägt der Bundesrat einen eigentlichen Paradigmenwechsel im Wettbewerbsrecht vor: drei horizontale und zwei vertikale Arten von Abreden sollen grundsätzlich verboten sein, ausser sie können durch Effizienzsteigerungen gerechtfertigt werden (Einführung eines «Teilkartellverbots»). Auch sollen die Institutionen mit einer Wettbewerbsbehörde in Form einer selbstständigen Anstalt und eines neuen Wettbewerbsgerichts beim Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich neu gestaltet werden.