Réponse à une consultation

Revi­sion des Aktien­rechts (en alle­mend)

Die Aus­ges­tal­tung des Gesell­schafts- und ins­be­son­dere des Aktien­rechts ist in hohem Masse stan­dor­tre­le­vant. Nur ein Aktien­recht, das die Inter­es­sen und Bedürf­nisse aller Unter­neh­men in der Schweiz opti­mal berück­sich­tigt – vom Klein­be­trieb bis zum inter­na­tio­na­len Kon­zern, erlaubt es, dass die Unter­neh­men in der Schweiz ihre volks­wirt­schaft­lich wich­tige Rolle wei­te­rhin wahr­neh­men können.

Ein Mar­sch­halt bei der Aktien­rechts­re­vi­sion ist erfor­der­lich: Mit der Auf­he­bung der Euro­Fran­ken-Unter­grenze durch die Schwei­ze­rische Natio­nal­bank und der Tat­sache, dass sich damit die Wett­be­werbsfähig­keit der Schwei­zer Unter­neh­men auf den inter­na­tio­na­len Märkten mas­siv ver­schlech­tert hat, ist die Beur­tei­lung der Revi­sions­vor­lage unter dem Aspekt der Aus­wir­kun­gen auf den Wirt­schaftss­tan­dort Schweiz noch wich­ti­ger gewor­den. Der Wirt­schaftss­tan­dort Schweiz steht vor erns­thaf­ten Heraus­for­de­run­gen. In die­ser Situa­tion gilt es alles zu unter­las­sen, was zu zusätzli­chen Verun­si­che­run­gen und ver­meid­ba­ren hohen Kos­ten bei den Unter­neh­men füh­ren würde.