Vernehmlassungsantwort

Bun­des­ge­setz über den in­ter­na­tio­na­len Per­so­nen- und Gü­ter­ver­kehr auf der Stras­se: Stel­lung­nah­me eco­no­mie­su­is­se

Gute Rah­men­be­din­gun­gen im in­ter­na­tio­na­len Per­so­nen- und Gü­ter­ver­kehr sind für die ex­port­las­ti­ge Schwei­zer Wirt­schaft ent­schei­dend. Des­halb be­für­wor­ten wir die Stoss­rich­tung der Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge. Ins­be­son­de­re be­für­wor­ten wir es, dass die Zu­las­sungs­pflicht für Fahr­zeu­ge mit einem je­wei­li­gen Ge­samt­ge­wicht zwi­schen 2,5 und 3,5 Ton­nen im Bin­nen­ver­kehr keine An­wen­dung fin­det. Wie im er­läu­tern­den Be­richt aus­führ­lich dar­ge­legt wird, wäre diese Mass­nah­me so­wohl für die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men als auch für den Bund sehr auf­wän­dig und böte so­wohl volks­wirt­schaft­lich als auch hin­sicht­lich den Zie­len der Vor­la­ge kei­nen Mehr­wert.