Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen ist zweckmässig
economiesuisse begrüsst die Erweiterung der Kognition des Bundesgerichts bei Beschwerden gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts auf Sachverhaltsfeststellungen. Wichtig ist, dass die durch diese Kognitionserweiterung beim Bundesgericht anfallenden Mehrbelastungen im Rahmen der bestehenden Ressourcen bewältigt werden können. Unverständlich ist für economiesuisse die öffentliche Kritik des Bundesgerichts zur überwiesenen Motion Janiak und die Aufforderung, gegen Verfügungen und Entscheide der Handelsgerichte eine zweite kantonale Instanz einzuführen. Für die Wirtschaft ist die heutige schlanke Ausgestaltung der Handelsgerichtsbarkeit wichtig. economiesuisse wird sich daher vehement gegen die vom Bundesgericht angeregte Einführung einer zweiten kantonalen Instanz gegen Entscheide und Verfügungen der Handelsgerichte zur Wehr setzen.