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Ak­tio­nä­re stär­ken - aber wie?

Re­vi­si­on des Ak­ti­en­rechts Im Rah­men der Ak­ti­en­rechts­re­vi­si­on berät das Par­la­ment der­zeit über einen in­di­rek­ten Ge­gen­vor­schlag zur In­itia­ti­ve «gegen die Ab­zo­cke­rei» (In­itia­ti­ve Min­der). Die In­itia­ti­ve will den Ak­tio­nä­ren von bör­sen­ko­tier­ten Un­ter­neh­men eine zwin­gen­de Be­schluss­kom­pe­tenz in we­sent­li­chen Be­rei­chen der Ge­schäfts­füh­rung zu­wei­sen. Der Ver­wal­tungs­rat soll nach dem Wil­len des In­iti­an­ten «be­vor­mun­det» wer­den. Die Ein­füh­rung einer recht­li­chen Ver­ant­wort­lich­keit der Ak­tio­nä­re ist hin­ge­gen nicht vor­ge­se­hen. Ein sol­ches Aus­ein­an­der­klaf­fen von Kom­pe­tenz und Ver­ant­wor­tung würde zu einer De­sta­bi­li­sie­rung der Schwei­zer Un­ter­neh­men füh­ren. Das Ziel der Stär­kung der Ak­tio­närs­rech­te ist rich­tig. Die Zu­stän­dig­keit für Ent­schei­de im Be­reich der Ge­schäfts­füh­rung darf aber nicht auf das Ak­tio­na­ri­at über­tra­gen wer­den, son­dern ist beim Ver­wal­tungs­rat zu be­las­sen. Die­ser hat die In­ter­es­sen sämt­li­cher Ak­tio­nä­re zu wah­ren und trägt die Ver­ant­wor­tung