Vernehmlassungsantwort

Anhörung zum Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen

economiesuisse begrüsst, dass das UVEK die im Anhang der VBO aufgelisteten beschwerdeberechtigten Organisationen auf ihre wirtschaftliche Tätigkeit hin überprüft hat. Anders als das UVEK kommen wir jedoch zum Schluss, dass beim Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), bei der Stiftung PUSCH und der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung die Voraussetzungen für die Beschwerdeberechtigung nicht mehr geben sind.