Agrarpolitik einfach erklärt
- Introduction Executive summary | Positions of economiesuisse
- Chapter 1 Einleitung
- Chapter 2 Wie lautet der Auftrag des Bundes an die Landwirtschaft?
- Chapter 3 Quel est le poids actuel de l’agriculture suisse, en chiffres?
- Chapter 4 Wie hat sich die Landwirtschaft in den letzten 100 Jahren entwickelt?
- Chapter 5 Wie wird die Landwirtschaft in der Schweiz subventioniert?
- Chapter 6 Wie funktioniert der Grenzschutz?
- Chapter 7 Wer profitiert vom Grenzschutz? Und wer verliert?
- Chapter 8 Gibt es erfolgreiche Beispiele für Grenzöffnungen?
- Chapter 9 Welche weiteren Privilegien geniessen die Bauern?
- Chapter 10 Weshalb ist es für Quereinsteiger schwierig, einen Hof zu erwerben?
- Chapter 11 Wie stark ist die Stützung der Schweizer Landwirtschaft im internationalen Vergleich?
Wie wird die Landwirtschaft in der Schweiz subventioniert?
Die Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung betrugen 2022 rund 3,7 Milliarden Franken. Seine Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung sind seit der Jahrtausendwende praktisch stabil geblieben. In der Schweizer Landwirtschaft gibt es drei Kategorien von Subventionen:
- Direktzahlungen
- Produktions- und Absatzförderung
- Förderung der Strukturverbesserung und soziale Massnahmen
Direktzahlungen
Den mit Abstand grössten Anteil des Budgets machen die Direktzahlungen aus. Rund 2,8 Milliarden Franken oder 76 Prozent des gesamten Agrarbudgets standen 2022 dafür zur Verfügung. Betriebe, die Direktzahlungen erhalten möchten, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Direktzahlungsberechtigt sind grundsätzlich nur Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben. Die Bäuerin oder der Bauer darf grundsätzlich nicht über 65-jährig sein und muss eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein Betrieb mindestens 0,2 Standardarbeitskräfte (SAK) aufweist. Pro SAK werden maximal 70’000 Franken Direktzahlungen entrichtet. Zusätzlich müssen mindestens 50 Prozent der auf dem Betrieb anfallenden Arbeiten durch betriebseigene Arbeitskräfte ausgeführt werden. Hinzu kommen spezifische ökologische Auflagen, die unter den Begriff «Ökologischer Leistungsnachweis» (ÖLN) fallen.
Die Direktzahlungen sind in sieben Beitragskategorien aufgeteilt:
- Kulturlandschaftsbeiträge
- Versorgungssicherheitsbeiträge
- Biodiversitätsbeiträge
- Landschaftsqualitätsbeiträge
- Produktionssystembeiträge
- Ressourceneffizienzbeiträge
- Übergangsbeiträge
Abbildung 5: Direktzahlungen 2022, nach Beitragsart, in Millionen Franken
Versorgungssicherheitsbeiträge machten 2022 mit knapp 39 Prozent den grössten Anteil der Direktzahlungen aus (Abbildung 5). Etwas weniger als 19 Prozent kamen Kulturlandschaftsbeiträgen zugute, rund 18 Prozent wurden für Produktionssystembeiträge ausgegeben, für Biodiversitätsbeiträge 16 Prozent, für Landschaftsqualitätsbeiträge fünf Prozent, für Übergangsbeiträge zwei Prozent und für Ressourceneffizienzbeiträge (ohne Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme) ein Prozent. Die einzelnen Beiträge werden im Folgenden kurz erläutert.
Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert und eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sichergestellt. Ziel ist es insbesondere, die zunehmende Verwaldung von Alpwiesen aufzuhalten. Kulturlandschaftsbeiträge lassen sich unterteilen in Offenhaltungsbeiträge (27 Prozent), Sömmerungsbeiträge (25 Prozent), Alpungsbeiträge (20 Prozent), Hangbeiträge (24 Prozent), Hangbeiträge für Rebflächen (2 Prozent) und Steillagenbeiträge (2 Prozent).
Mit Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sichergestellt werden. Sie bestehen aus drei Teilen und werden pro Hektare ausbezahlt:
- Mit dem Basisbeitrag von 600 Franken pro Hektare soll die Grundversorgung gesichert werden, indem die Produktionskapazitäten in der Talzone erhalten bleiben und die Intensität der Bewirtschaftung optimiert wird. Dabei muss bei Dauergrünflächen ein Mindesttierbesatz erreicht werden, ansonsten wird der Beitrag gekürzt. Für Biodiversitätsförderflächen auf Grünland werden nur 300 Franken pro Hektar entrichtet und bei Betrieben mit mehr als 60 Hektaren wird der Betrag gekürzt.
- Offene Ackerflächen und Dauerkulturen (wie z.B. Reben oder Obst) werden mit zusätzlichen 400 Franken pro Hektare stärker gefördert.
- Zusätzlich werden über den Produktionserschwernisbeitrag auch die erschwerten Produktionsbedingungen in der Berg- und Hügelregion ausgeglichen (je nach Region zwischen 290 und 490 Franken pro Hektare).
Drei Viertel der gesamten Versorgungssicherheitsbeiträge machten 2022 die Basisbeiträge aus. 15 Prozent entfielen auf die Produktionserschwernisbeiträge und der Rest auf die Beiträge für offene Ackerflächen und Dauerkulturen. Aufgrund der Reduktion der Basisbeiträge dürfte sich deren Anteil nun verkleinern.
Mit den Biodiversitätsbeiträgen soll der Erhalt und die Förderung der natürlichen Arten- und Lebensraumvielfalt sowie die Vernetzung von Biodiversitätsförderflächen gefördert werden. Die Biodiversitätsbeiträge lassen sich einerseits in Qualitätsbeiträge (Qualitätsstufe I und II) und andererseits in Vernetzungsbeiträge unterscheiden.
Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen soll die landschaftliche Vielfalt der Schweiz gefördert werden. Das Ziel ist insbesondere die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung attraktiver Landschaften, die auch als Naherholungsgebiete für die Bevölkerung und aus touristischer Sicht eine grosse Bedeutung haben. Die Gelder werden hierzu auf Projektbasis ausgesprochen. Die Kantone erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Bund Massnahmenkonzepte und berücksichtigen dabei regionale Bedürfnisse. Maximal 90 Prozent der Beiträge werden vom Bund übernommen.
Mit Produktionssystembeiträgen werden gewisse Formen der Produktion unterstützt. Einerseits wird auf gesamtbetrieblicher Ebene die Bioproduktion unterstützt. Ein biologisch ausgerichteter Betrieb erhielt 2022 durchschnittlich 9186 Franken. Zu den vier auf teilbetrieblicher Ebene unterstützten Produktionsformen gehören die extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps (Extenso), die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) und die Beiträge für das Tierwohl (Stallsysteme und Auslauf). Letzteres wird unterteilt in Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) und den regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS).
Die Ressourceneffizienzbeiträge bezwecken die Verbesserung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Steigerung der Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln. Mit diesem Beitrag werden Techniken mit ausgewiesener Wirkung gefördert. Ziel ist, dass möglichst viele Landwirte ressourceneffizient arbeiten. Die Ressourceneffizienzbeiträge wurden mit der Agrarpolitik 2014–2017 eingeführt. Die Beiträge werden für spezifische Massnahmen und für eine befristete Zeit ausbezahlt.
Mit den Übergangsbeiträgen soll der Übergang in die Agrarpolitik der Jahre 2014 bis 2017 (AP 14–17) sozialverträglich gestaltet werden. Sie dienen dazu, die Lücke zu decken, die am Anfang entstand, weil gewisse Direktzahlungen neu an die Beteiligung an Programmen, wie zum Beispiel dem RAUS-Programm, gekoppelt sind. Dementsprechend fielen die Direktzahlungen mit der Einführung der AP 14–17 ohne betriebliche Gegenmassnahmen auf den Bauernhöfen tiefer aus. Je mehr Betriebe sich nun an den freiwilligen Programmen beteiligen und damit wieder mehr Direktzahlungen erhalten, desto kleiner wird der Übergangsbeitrag. Obwohl sie eigentlich 2021 hätten auslaufen sollen, werden nach wie vor Übergangsbeiträge ausbezahlt.
Produktions- und Absatzförderung
Zusätzlich zu den Direktzahlungen unterstützt der Bund die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte mit Finanzhilfen und er leistet befristete Unterstützung an Exportinitiativen, die der Marktabklärung oder der Erschliessung neuer Märkte im Ausland dienen. Diese Aufwände betrugen 2022 insgesamt rund 538 Millionen Franken jährlich.
Ein Beispiel für Produktionsförderung ist die sogenannte Verkäsungszulage. 2022 zahlte der Bund zehn Rappen pro Kilogramm verkäste Milch und eine Zulage für die Fütterung ohne Silage von drei Rappen pro Kilogramm Milch. Zusätzliche fünf Rappen pro Kilogramm entrichtete der Bund für die Zulage für Verkehrsmilch. Diese Unterstützung wurde 2019 nach der Abschaffung des «Schoggi-Gesetzes» eingeführt, um die Produzenten für den höheren Marktdruck zu entschädigen. Im Rahmen einer Branchenvereinbarung wurde festgehalten, dass diese Gelder an die Lebensmittelhersteller weitergereicht werden. Insgesamt wurden so 387 Millionen Franken entrichtet. Weitere 3,3 Millionen setzte der Bund für die Administration der Milchdaten und die Informatikmittel ein.
59,4 Millionen Franken wurden für Massnahmen in der Viehwirtschaft ausgegeben. Diese beinhalten Entsorgungsbeiträge für tierische Nebenprodukte, Inlandbeihilfen für Schlachttiere und Fleisch, Infrastrukturbeiträge für Berggebiete, Beiträge für Schafwolle und einen Beitrag für die Leistungsvereinbarung mit Proviande. Ebenso wird die inländische Eierproduktion von den Auswirkungen der zyklischen Nachfrage durch Beiträge des Bundes entlastet.
Für den Pflanzenbau wurden im selben Jahr rund 82 Millionen Franken ausgerichtet. Mit 77 Prozent ging der grösste Anteil an die Förderung von Einzelkulturen. Der Rest verteilte sich auf die Getreidezulage (19 Prozent), die Verwertung und Verarbeitung von Obst (3 Prozent) und auf Fördermassnahmen für den Weinbau. Mit den ab 2023 in Kraft getretenen Änderungen in der Einzelkulturbeitragsverordnung (EKBV) wurde die Stützung auf zusätzliche Eiweisspflanzen (Bohnen, Erbsen, Lupinen, Wicken, Kichererbsen und Linsen) ausgeweitet.
Rund 63 Millionen Franken wurden schliesslich für die Qualitäts- und Absatzförderung eingesetzt. Etwa die Hälfte davon wurde für Milchprodukte verwendet und neun Prozent für Fleisch. In der Absatzförderung kann der Bund Marketing- und Kommunikationsmassnahmen mit bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten unterstützen.
Strukturverbesserung und soziale Massnahmen
Schliesslich wird die Landwirtschaft durch Beiträge zur Strukturverbesserung und für soziale Massnahmen unterstützt. 2022 wurden für Bodenverbesserungen, Projekte zur regionalen Entwicklung und landwirtschaftliche Hochbauten Beiträge im Umfang von 87 Millionen Franken ausbezahlt.
Zudem gewährten die Kantone Investitionskredite im Umfang von 318,5 Millionen Franken. Der Grossteil davon entfiel auf einzelbetriebliche Massnahmen wie Starthilfe, Diversifizierung und den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden.
Die sozialen Massnahmen umfassen Betriebshilfedarlehen zur Überbrückung einer vorübergehenden, unverschuldeten finanziellen Notsituation. 2022 wurden Darlehen im Umfang von 31 Millionen Franken gesprochen.