# 3 / 2024
03.05.2024

Agrarpolitik einfach erklärt

Wie lautet der Auftrag des Bundes an die Landwirtschaft?

Der Auftrag der Schweizer Landwirtschaft ist in der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) in Art. 104 festgeschrieben. Die Details werden im Landwirtschaftsgesetz und in einer Reihe von Verordnungen geregelt. Das Ziel der Agrarpolitik ist die Förderung einer Landwirtschaft, die nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet produziert. Zudem werden von der Landwirtschaft gemeinwirtschaftliche Leistungen erwartet: Sie soll gemäss Art. 104 BV einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung des Landes leisten. Zusätzliche Aspekte wie zum Beispiel die Gewährleistung des Tierwohls werden im Landwirtschaftsgesetz (LwG) geregelt. Da die Landwirtschaft mehrere, unterschiedliche Ziele erfüllen muss, wird oft von der multifunktionalen Landwirtschaft gesprochen.

Für die Förderung dieser Aufgaben werden dem Bundesrat in der Verfassung eine Reihe von Befugnissen und Aufgaben gegeben. So kann er die bäuerlichen Einkommen durch Direktzahlungen ergänzen, finanzielle Anreize zur Förderung von besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktion setzen oder die Umwelt vor Beeinträchtigungen durch überhöhten Einsatz von Düngemitteln, Chemikalien und anderen Hilfsstoffen schützen.

Der 2017 eingeführte Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit ändert grundsätzlich nichts an den Zielen der Agrarpolitik. Er präzisiert einzig, dass auch die gesamte ernährungswirtschaftliche Wertschöpfungskette, ein nachhaltig ausgerichteter, grenzüberschreitender Handel und ein ressourcenschonender Umgang mit Lebensmitteln seitens der Konsumentinnen und Konsumenten zur Ernährungssicherheit beitragen.