Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zur Kli­ma­schutz-Ver­ord­nung (KlV): Stel­lung­nah­me eco­no­mie­su­is­se

Die Kli­ma­schutz­ver­ord­nung ist si­cher­lich ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Man muss aber auch rea­lis­ti­sche Er­war­tun­gen hegen: Mit der Vor­la­ge al­lein ist es nicht getan – unser Ziel bleibt es, Kli­ma­schutz und Wohl­stand gleich­zei­tig zu si­chern. Es gibt wei­te­re, gros­se Bau­stel­len: Bei­spiels­wei­se die Ver­sor­gung mit güns­ti­gem, kli­ma­neu­tra­len Strom oder die Be­zie­hun­gen zu Eu­ro­pa mit der An­bin­dung an den eu­ro­päi­schen Rechts- und Wirt­schafts­raum. Ohne diese wer­den un­se­re Ziele schwer zu er­rei­chen sein.
In ei­ni­gen Punk­ten gibt es auch noch An­pas­sungs­be­darf in der Ver­ord­nung. Bei der di­rek­ten För­de­rung von In­no­va­tio­nen soll­ten öf­fent­lich-recht­li­che Un­ter­neh­men aus­ge­schlos­sen wer­den, da sich diese nicht im in­ter­na­tio­na­len Wett­be­werb be­fin­den. Zudem muss bei der Um­set­zung der Kli­ma­schutz-Ver­ord­nung der Schutz sen­si­bler, ge­schäfts­re­le­van­ter Daten ge­währ­leis­tet sein. Auch soll­te, wie bis anhin üb­lich, die Be­ra­tung der Un­ter­neh­men durch pri­va­te Or­ga­ni­sa­tio­nen und nicht durch die Ver­wal­tung durch­ge­führt wer­den. Fer­ner ist von einem li­nea­ren Ab­senk­pfad für die Un­ter­neh­men ge­mäss Ge­set­zes­auf­trag (KlG) ab­zu­se­hen.