Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung (KlV): Stellungnahme economiesuisse
Die Klimaschutzverordnung ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Man muss aber auch realistische Erwartungen hegen: Mit der Vorlage allein ist es nicht getan – unser Ziel bleibt es, Klimaschutz und Wohlstand gleichzeitig zu sichern. Es gibt weitere, grosse Baustellen: Beispielsweise die Versorgung mit günstigem, klimaneutralen Strom oder die Beziehungen zu Europa mit der Anbindung an den europäischen Rechts- und Wirtschaftsraum. Ohne diese werden unsere Ziele schwer zu erreichen sein.
In einigen Punkten gibt es auch noch Anpassungsbedarf in der Verordnung. Bei der direkten Förderung von Innovationen sollten öffentlich-rechtliche Unternehmen ausgeschlossen werden, da sich diese nicht im internationalen Wettbewerb befinden. Zudem muss bei der Umsetzung der Klimaschutz-Verordnung der Schutz sensibler, geschäftsrelevanter Daten gewährleistet sein. Auch sollte, wie bis anhin üblich, die Beratung der Unternehmen durch private Organisationen und nicht durch die Verwaltung durchgeführt werden. Ferner ist von einem linearen Absenkpfad für die Unternehmen gemäss Gesetzesauftrag (KlG) abzusehen.