ESG

Unternehmensverantwortung: Richtiger Entscheid des Bundesrates

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse unterstützt den heutigen Entscheid des Bundesrates, den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative weiterzuentwickeln und sich dabei an internationalen Standards zu orientieren. Das Vorgehen des Bundesrates zeigt, dass die Schweiz mit dem weitsichtigen Gegenvorschlag zur extremen Initiative richtig entschieden hat. Der Bundesrat darf die Unternehmen bei der Einführung neuer Regeln aber nicht überfordern.

In vielen Märkten entwickeln sich die Anforderungen an die Berichterstattung von Unternehmen laufend weiter. So hat auch die EU kürzlich ihre bestehende Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgebaut. Nun plant der Bundesrat die entsprechenden Anpassungen im Schweizer Recht. Hierzu will er bis im Juli 2024 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Wirtschaft absolut folgerichtig und zu unterstützen. Entscheidend ist jedoch, dass die Vorlage die betroffenen Schweizer Unternehmen in zeitlicher Hinsicht nicht überfordert. Denn die grossen Unternehmen müssen seit Anfang Jahr mit den neuen Bestimmungen des Gegenvorschlages operieren und ab 1. Januar 2024 zusätzlich auch im Bereich des Klimareportings neue Regeln berücksichtigen.

Im Bereich der Sorgfaltsprüfungspflichten sind die Entwicklungen in der EU aktuell noch offen. Es ist daher richtig, dass der Bundesrat die Diskussion in der EU vorerst zur Kenntnis nimmt und noch keine konkreten Vorschläge lanciert. Das ermöglicht es den Schweizer Unternehmen auch, mit den weitgehenden und anspruchsvollen neuen Regeln des Gegenvorschlages vorderhand die notwendigen Erfahrungen zu sammeln.

Bei der Nachhaltigkeitsregulierung zum Schutz von Mensch und Umwelt hat die Schweizer Wirtschaft ein vitales Interesse an einer Regulierung, die internationalen Standards folgt.